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Bilanzkreissystem/ Ausgleichsleistungen
§ 5 Abs. 3 StromNZV
trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw kein Übertragungsnetzbetreiber ist.

§ 23 Satz 2 EnWG
trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw keine Ausgleichsleistungen in Rechnung stellt.

§ 9 StromNZV
trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw kein Übertragungsnetzbetreiber ist.
 
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