| Fahrgast durch Vollbremsung im Bus verletzt |
Am 15. Mai 2012 kam es um 17.52 Uhr auf der Linie 90 in Richtung Datzeberg im Bereich der Pferdemarktkreuzung zu einer Notbremsung eines Stadtbusses. Ein Kind wollte bei Rot die Fußgängerampel überqueren. In Folge der Notbremsung verletzte sich ein Fahrgast im Bus am Rücken, das Kind blieb unverletzt. |
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| Abschlagszahlung |
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Deckt sich der als "Ihre Zahlungen" ausgewiesene Betrag mit meinen getätigten Überweisungen/Einzahlungen? Meine Abschläge muss ich am 30. des laufenden Monats zahlen, ist das richtig? Kann die Höhe der Abschläge geändert werden? Deckt sich der als "Ihre Zahlungen" ausgewiesene Betrag mit meinen getätigten Überweisungen/Einzahlungen? Ja, insofern es sich um Zahlungen für Versorgungsleistungen handelt und sich diese auch auf den Berechnungszeitraum beziehen. Zahlungen, die z. B. das Vorjahr betreffen, finden bei der Darstellung keine Berücksichtigung. Meine Abschläge muss ich am 30. des laufenden Monats zahlen, ist das richtig? Ja, die Abschlagszahlungen werden rückwirkend zum Monatsende fällig. Eine Ausnahme stellt der Monat Dezember dar, da die Abschlagszahlung bereits zum 28. des Monats fällig wird. Kann die Höhe der Abschläge geändert werden? Jeder Kunde wird im Abrechnungsjahr Abschläge in gleich bleibender Höhe entrichten, die dann zur Jahresabrechnung als Zahlungen verrechnet werden. Die genaue Abschlagshöhe und die Zahlungstermine sind auf dem Deckblatt der Rechnung ersichtlich. Bei der Ermittlung der Abschlagshöhe wird in der Regel der Vorjahresverbrauch der Abnahmestelle als Bezugswert verwendet. Ändern sich die Abnahmeverhältnisse kann eine Veränderung des Abschlages vorgenommen werden. Wenden Sie sich dazu bitte an einen unserer Mitarbeiter im Kundenservice oder unter der Telefonnummer 0395 3500-999. Von Vorteil ist es dabei, wenn Sie Ihre aktuellen Zählerstände wissen. |