Wichtig für Vermieter und Bauherren!
Primärenergiefaktor der Fernwärme in Neubrandenburg


Die Neubrandenburger Stadtwerke haben sich den Primärenergiefaktor ihrer Fernwärme gem. den Regelungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden zertifizieren lassen. Der Primärenergiefaktor ist gem. Berechnung 0,15, wurde jedoch gemäß den Reglungen des neuen Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vom 1. November 2020 gekappt. Seit der Kappung beträgt der anwendbare PE-Faktor 0,3.

Damit können Häuslebauer und Sanierer von Gebäuden Geld beim Gebäudewärmeschutz sparen, denn der Primärenergiefaktor geht beim Neubau und bei der Sanierung mit in die Berechnungen des Architekten oder des Bauplaners für den Energieausweis ein. Je günstiger – also je niedriger - der Primärenergiefaktor ist, der bei der Energieversorgung eines Gebäudes ausgewiesen wird, desto niedriger sind die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Fenstern und Wänden.

Der Primärenergiefaktor ist ein Maß für die Effizienz, mit der die Primärenergie für Heizzwecke nutzbar gemacht wird. Ein niedriger Primärenergiefaktor ermöglicht Ihnen daher eine kostengünstige und einfache Erfüllung der strengen gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig erleichtert Ihnen der niedrige Primärenergiefaktor unserer Fernwärme auch die Inanspruchnahme verschiedener Fördermöglichkeiten.

neu.sw empfiehlt Fernwärme.
Denn wer mit Fernwärme heizt, kann beispielsweise die Kosten für die Wärmedämmung und die Verglasung und damit die Ausgaben für die Gebäudesanierung oder den Neubau verringern.

Zertifikat Primärenergiefaktor

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Sascha Steiner telefonisch unter 0395 3500-160 oder unter E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern zur Verfügung.