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Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges
§ 8 Abs. 5 EnWG
neu.sw ist gemäß § 8 Abs. 6 EnWG von der Veröffentlichungspflicht freigestellt.

§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG
Für das Netzgebiet der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH wurde mit Datum vom 01.07.2009 festgestellt, dass die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH der Grundversorger für die Versorgung in Niederspannung für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012 ist. Dies wurde der nach Landesrecht zuständigen Behörde, dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, am 22.09.2009 mitgeteilt.

§ 25 Abs. 2 Satz 2 NAV
trifft nicht zu
 
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