| Kundenbüro geschlossen |
| Die Öffnungszeiten des Kundenbüros in der John-Schehr-Straße und am Busbahnhof sind am 10. September 2010 von 8:00 bis 15:00 Uhr. neu.sw bittet alle Kunden um Verständnis. |
| Netzanschluss |
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§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV Anlage 5 – Ergänzende Bedingungen zur NAV vom 01.03.2010 § 19 Abs. 1 EnWG TAB NS Nord Beiblatt zu den ergänzenden Bestimmungen TAB NS Nord Ergänzung zur TAB NS Nord § 29 Abs. 1 Satz 1 NAV in Verbindung mit § 115 EnWG Bestehende Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz von neu.sw werden auf Verlangen einer Vertragspartei an die geltenden Vorschriften des EnWG sowie die nach §§ 17, 18 und 24 EnWG erlassenen Rechtsverordnungen angepasst soweit dies nicht bereits erfolgt ist. § 3 Abs. 1 Kraft NAV neu.sw betreibt kein Elektrizitätsversorgungsnetz mit einer Spannung von mindestens 110 kV. |