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Stromhandel
Art. 5 Abs. 2 Stromhandelszugangsverordnung
trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw kein Übertragungsnetzbetreiber ist.

Anhang zur Stromhandelszugangsverordnung
trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw kein Übertragungsnetzbetreiber ist.
 
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