Sehr geehrte Kunden,

als Stromnetzbetreiber ist neu.sw für Unternehmen tätig geworden, die einen Stromverbrauch von mehr als 1 GWh/a haben. Diese Unternehmen wurden in den letzten Tagen schriftlich informiert, ihrer Pflicht nach § 26 Abs. 2 Satz 3 KWKG 2016 nachzukommen und den selbst in Anspruch genommen Stromverbrauch an neu.sw zu melden. Wir haben hier das Formular zur Mitteilung über selbstverbrauchten Strom i.S,d, § 26 KWKG bis 31.03.2017 für das Jahr 2016 zum Download bereitgestellt.