Insgesamt wurden im Januar 2017 ca. 54 000 Jahresrechnungen für das Kalenderjahr 2016 an Kunden versandt. In der Folge mussten am 13. Februar 2017 1 899 Mahnungen verschickt werden, da die Beträge aus den Jahresrechnungen nicht gezahlt wurden. Eine Vielzahl der Kunden hat nach Eingang der Mahnungen die offenen Forderungen beglichen.  Ab Montag, den 13. März 2017, werden die ersten Sperrungen bei den Kunden durchgeführt, die bislang weder auf die Jahresrechnung noch auf die Mahnung mit einer Zahlung der offenen Beträge reagiert haben. Ab dem 08. März 2017 erhalten die Kunden mit der Sperrankündigung noch einmal eine Mitteilung, dass noch Zahlungen ausstehen. Wenn dann kein Geldeingang erfolgt und sich der Kunde nicht bei neu.sw meldet, kommt es zur Sperrung. Meldet sich der gesperrte Kunde und wird eine einvernehmliche Regelung zur Begleichung der Forderung getroffen, kann die Wiederinbetriebnahme ggf. am gleichen Tag erfolgen. Doch zur Sperrung muss es gar nicht erst kommen. neu.sw bittet alle Kunden, die ihre offenen Forderungen aus der Jahresrechnung 2016 bislang nicht beglichen haben, sich kurzfristig mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen. Sollten Sie eine Mahnung mit Ankündigung der Sperrung erhalten haben, sollten Sie aktiv werden. 
  1. Prüfen Sie zunächst, ob alle notwendigen Zahlungen erfolgt sind.
  2. Gleichen Sie Zahlungsrückstände aus. Sollte ein Ausgleich nicht vollständig möglich sein, kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich neu.sw und ggf. eine für Sie zuständige Sozialbehörde/Agentur.
  3. Sollten Sie den Betrag aus Ihrer Jahresrechnung nicht begleichen können, bietet neu.sw eine Vereinbarung zur Ratenzahlung an. Dazu wird geprüft, ob Sie kontinuierlich Abschläge gezahlt haben. Fehlende Abschlagszahlungen können bei der Vereinbarung nicht berücksichtigt werden.
  4. Voraussetzung für den Abschluss einer Vereinbarung zur Ratenzahlung ist, dass Sie sich rechtzeitig bei neu.sw gemeldet haben. Auch mehrfache Nichtzahlung der Entgelte bzw. Nichteinhalten bisheriger Ratenzahlungsvereinbarungen führen dazu, dass eine Vereinbarung nicht zustande kommen kann. Sollten Sie finanzielle Sozialleistungen erhalten, empfehlen wir, Ihren Berater/Kundenbetreuer unbedingt mit in den Prozess einzubeziehen.
Das neu.sw Beraterteam steht allen Kunden persönlich in den Kundenbüros in der John-Schehr Straße oder in der Turmstraße, telefonisch unter der Servicenummer 0395 3500-999 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.