Offshore-Windparks sind Windparks, die im Meer vor der Küste errichtet werden. Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurde von der Bundesregierung die Einführung der Offshore-Umlage beschlossen. Sie soll dem Ausgleich der Kosten und Haftungsrisiken dienen, die den Betreibern bei der Errichtung und dem Betrieb solcher Anlagen entstehen. Absicht der Bundesregierung ist es, den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen, um die Ziele der Energiewende zu erreichen.

Für das Kalenderjahr 2024 beträgt die Offshore-Umlage 0,656 Cent/kWh (netto).