In einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) werden gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Die Erzeugungsart ist besonders umweltschonend und wirtschaftlich. Ein vom Staat vorgegebener Bestandteil des Strompreises ist die KWK-Abgabe. Damit werden KWK-Anlagen finanziell gefördert. Grundlage hierfür bildet das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Auch neu.sw erzeugt durch Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Fernwärme in einem modernen Gas- und Dampfturbinenheizkraftwerk und nutzt dabei die Vorzüge des umweltschonenden Brennstoffes Erdgas.

Die KWK-Umlage für das Jahr 2024 beträgt 0,275 Cent/kWh (netto).