Allgemeine Informationen
- rund 41.000 Stromzähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
- rund 2.500 Stromzähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten informiert neu.sw betroffene Kunden, Anlagen- bzw. Messstellenbetreiber über die Möglichkeit der freien Wahl des Messstellenbetreibers und den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich. Eine konkrete Terminvereinbarung erfolgt 14 Tage vor dem beabsichtigten Umbautermin mit dem Kunden.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden moderne Messeinrichtungen eingeführt? 2. Warum werden moderne Messeinrichtungen eingeführt? 3. Was versteht man unter modernen Messeinrichtungen und wie unterscheiden sie sich von konventionellen Zählern? 4. Bei wem werden moderne Messeinrichtungen eingebaut? 5. Wie wird ermittelt, ob beim Kunden eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem zum Einsatz kommt? 6. An welchem Ort werden moderne Messeinrichtungen eingebaut und was ist zu beachten? 7. Wie unterscheiden sich intelligente Messsysteme, modernen Messeinrichtungen und mechanische Zähler (Ferrariszähler)? 8. Wie erfolgt die Information der Kunden über den Einbau der modernen Messeinrichtung bzw. des intelligenten Messsystems? 9. Wie ist die moderne Messeinrichtung zu bedienen? 10. Kann man den Einbau einer modernen Messeinrichtung/eines intelligenten Messsystems ablehnen? 11. Muss man sich als Mieter, Vermieter oder Hauseigentümer selbst um den Einbau der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems kümmern? 12. Wie hoch sind die Kosten für Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme? 13. Ab wann werden moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme eingebaut? 14. Kann man anstelle einer modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen? 15. Welche Daten speichern moderne Messeinrichtungen? 16. Muss der Zählerstand bei modernen Messeinrichtungen abgelesen werden? 17. Sind moderne Messeinrichtungen geeicht? 18. An wen kann ich mich bei Rückfragen zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen wenden? 19. Warum muss der Zähler gewechselt werden? 20. Was kostet der Zählerwechsel? 21. Können sich Mitarbeiter, die den Zählerwechsel durchführen, ausweisen? 22. Warum wird mir ein Termin vorgegeben? 23. Wie lange ist die Versorgung bei einem Zählerwechsel unterbrochen? 24. Müssen beim Wechsel des Strom- oder Gaszählers alle Verbrauchsgeräte vom Netz genommen werden? 25. Was muss ich im Notfall nach einem Zählerwechsel tun? 26. Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass meine Messeinrichtung defekt ist?
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Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden moderne Messeinrichtungen eingeführt?
Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, mit seinem Kernstück, dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Das Gesetz ist im September 2016 in Kraft getreten.
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Warum werden moderne Messeinrichtungen eingeführt?
Mit einer modernen Messeinrichtung erhalten Kunden die Möglichkeit, ihren Energieverbrauch besser zu beurteilen, können Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen und so ihre Energieversorgung effizienter gestalten.
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Was versteht man unter modernen Messeinrichtungen und wie unterscheiden sie sich von konventionellen Zählern?
Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die konventionellen Zähler. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen ausschließlich der aktuelle Zählerstand abgelesen werden kann, sind bei modernen Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromver-brauchswerte für die letzten 24 Monate abrufbar.
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Bei wem werden moderne Messeinrichtungen eingebaut?
Moderne Messeinrichtungen werden bei allen Kunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden pro Jahr eingebaut, soweit sie nicht Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt sind oder mit uns eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes abgeschlossen haben.
In der Regel werden bei unseren Haushaltskunden moderne Messeinrichtungen eingebaut, bei denen vorhandene mechanische Zähler (Ferrariszähler) ersetzt werden.
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Wie wird ermittelt, ob beim Kunden eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem zum Einsatz kommt?
Grundlage ist der Stromverbrauch der letzten drei Jahre. Hieraus wird der Mittelwert gebildet. Ergibt der Mittelwert einen Verbrauch von unter 6.000 Kilowattstunden kommt eine moderne Messeinrichtung zum Einsatz. Ab einem Mittelwert von 6.000 Kilowattstunden wird ein intelligentes Messsystem eingebaut.
Wird eine Anlage zur Energieerzeugung betrieben, ist ab einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt ein intelligentes Messsystem einzusetzen.
Der Einsatz von intelligenten Messsystemen ist auch zutreffend, wenn eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (steuerbare Verbrauchseinrichtung) besteht.
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An welchem Ort werden moderne Messeinrichtungen eingebaut und was ist zu beachten?
Bei Zählerschränken bzw. Zählerplätzen, die nicht oder noch nicht den o.g. Vorschriften Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung Nord (TAB NB Nord) entsprechen oder infolge des Alters brüchige Isolierungen aufweisen, sind die Anlagen durch den Eigentümer anforderungsgemäß herzustellen.
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Wie unterscheiden sich intelligente Messsysteme, modernen Messeinrichtungen und mechanische Zähler (Ferrariszähler)?
Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway), die in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist.
Dadurch sind die intelligenten Messsysteme in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und diese verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung z. B. zum Netzbetreiber, Lieferanten oder anderen Marktpartnern digital zu übermitteln. Eine Ablesung ist nicht mehr notwendig.
Moderne Messeinrichtungen können im Vergleich mit mechanischen Zählern historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte speichern und jeweils für die letzten 24 Monate wieder anzeigen. Dadurch kann der Kunde seinen Energieverbrauch besser beurteilen, die Rechnungen nachvollziehen und Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen. Sie lassen sich später mit entsprechenden Zusatzmodulen auch in ein Kommunikationsnetz einbinden.
Von intelligenten Messsystemen unterscheiden sich moderne Messeinrichtungen dadurch, dass sie über keine Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) verfügen und damit folglich auch keine Messwerte (Daten), z. B. an Stromlieferanten, Netzbetreiber und andere Marktteilnehmer übertragen können. Eine Ablesung der Messeinrichtung ist deshalb nach wie vor notwendig.
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Wie erfolgt die Information der Kunden über den Einbau der modernen Messeinrichtung bzw. des intelligenten Messsystems?
Eine konkrete Terminvereinbarung erfolgt 14 Tage vor dem beabsichtigten Umbautermin mit dem Kunden.
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Wie ist die moderne Messeinrichtung zu bedienen?
neu.sw baut insgesamt drei verschiedene Modelle für die moderne Messeinrichtung ein. Hier finden Sie die Anleitung für die Messeinrichtung von Apator. Ist bei Ihnen ein Modell von Itron oder ISKRA eingebaut, finden Sie hier die Kurzanleitung.
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Kann man den Einbau einer modernen Messeinrichtung/eines intelligenten Messsystems ablehnen?
Der Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher kann er nicht abgelehnt werden.
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Muss man sich als Mieter, Vermieter oder Hauseigentümer selbst um den Einbau der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems kümmern?
Für den Ausbau der durch neu.sw eingesetzten konventionellen Zähler und den Einbau der modernen Messeinrichtung bzw. intelligenten Messsysteme ist neu.sw zuständig. Mieter, Vermieter und Hauseigentümer müssen sich in der Regel nicht um den Einbau kümmern.
Allerdings kann es vorkommen, dass bisherige Zählerplätze bzw. Zählerschränke nicht den Anforderungen gemäß den Technischen Anschlussbedinungen Niederspannung Nord (TAB NS Nord) entsprechen. Diese Messplätze entsprechend den Anforderungen herzurichten, obliegt dem Eigentümer.
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Wie hoch sind die Kosten für Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme?
Die Höchstpreise für Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sind gesetzlich geregelt. Diese können Sie diesem Preisblatt entnehmen.
Moderne MesseinrichtungVerbraucher Erzeuger Preis 6.000 kWh/a < 7 kWp 20 EUR Intelligentes MesssystemVerbraucher Erzeuger Preis 6.000 kWh - 10.000 kWh/a 7-15 kWp 100 EUR 10.000 kWh - 20.000 kWh/a 15-30 kWp 130 EUR 20.000 kWh - 50.000 kWh/a 30-50 kWp 170 EUR 50.000 kWh - 100.000 kWh/a 30-100 kWp 200 EUR über 100.000 kWh/a über 100 kWp angemessenes Entgelt
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Ab wann werden moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme eingebaut?
Moderne Messeinrichtungen werden bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen seit 2017 bei Inbetriebnahme der Anlage eingebaut.
Bei allen derzeit bestehenden Messstellen wird die Ausstattung der Messstelle mit einer modernen Messeinrichtung schrittweise bis zum Ende des Jahres 2032 vorgenommen.
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Kann man anstelle einer modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen?
Kunden, die anstelle einer modernen Messeinrichtungen ein intelligentes Messsystem bevorzugen, wenden sich bitte nach Erhalt des Informationsschreibens zum Einbau einer modernen Messeinrichtung schriftlich an die
Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
John-Schehr-Str. 1
17033 Neubrandenburg
oder
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Welche Daten speichern moderne Messeinrichtungen?
Die modernen Messeinrichtungen speichern Daten zum Stromverbrauch. Neben dem aktuellen Zählerstand sind das tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate.
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Muss der Zählerstand bei modernen Messeinrichtungen abgelesen werden?
Zur Verbrauchsabrechnung ist auch bei modernen Messeinrichtungen eine Ablesung des Zählerstandes erforderlich. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Ablesung durch neu.sw oder
- Selbstablesung
Im Falle einer Selbstablesung ist eine Übermittlung des Zählerstandes an uns per Post
Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
John-Schehr-Str. 1
17033 Neubrandenburg
online auf unserer Internetseite www.neu-sw.de/kundenportal oder via E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
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Sind moderne Messeinrichtungen geeicht?
Modernen Messeinrichtungen sind geeicht. Die Eichgültigkeit beträgt 8 Jahre. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.
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An wen kann ich mich bei Rückfragen zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen wenden?
Wir sind gern für Sie da. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0395 3500-255 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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Warum muss der Zähler gewechselt werden?
Zur Abrechnung des Verbrauchs von Strom, Gas, Wasser und Wärme werden Messeinrichtungen eingesetzt. Damit Messwerte, die Grundlage der Verbrauchsabrechnung sind, garantiert werden können, sind alle Netz- bzw. Messstellenbetreiber nach dem Eichgesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ihre Zähler für Strom, Gas, Wasser und Wärme auszutauschen oder nacheichen zu lassen.
Das betrifft auch die in Ihren Messstellen installierten Zähler. Nur so können wir die Verwendung exakter Messergebnisse als Abrechnungsgrundlage gewährleisten.
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Was kostet der Zählerwechsel?
Der Austausch des Zählers auf Veranlassung durch uns ist für unsere Kunden kostenfrei. Die Kosten werden von uns getragen.
Erfolgt der Zählerwechsel auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, können Ihnen hierfür Kosten entstehen. Wir beraten Sie hierzu gern unter der Telefonnummer 0395 3500-255.
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Können sich Mitarbeiter, die den Zählerwechsel durchführen, ausweisen?
Alle Mitarbeiter von neu.sw bzw. von uns Beauftragte können sich ausweisen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei unserem Netzservice unter der Telefonnummer 0395 3500-255 nach.
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Warum wird mir ein Termin vorgegeben?
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber sind wir verpflichtet, eine Vielzahl an Zählern in einem bestimmten Zeitraum auszuwechseln. Unsere Dienstleister können diese Aufgabe nur innerhalb eines konkreten Zeitfensters erledigen. Selbstverständlich bemühen wir uns im Einzelfall eine gemeinsame Lösung mit Ihnen zu finden. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie auf der Informationskarte zum Zählerwechsel.
Wichtig ist für unsere Dienstleister, dass der Zugang zum Zähler gewährleistet ist. Ihre persönliche Anwesenheit ist nicht unbedingt erforderlich. Gern können Sie den Zutritt zu Ihrer Messeinrichtung auch durch Nachbarn oder andere Personen Ihres Vertrauens sicherstellen.
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Wie lange ist die Versorgung bei einem Zählerwechsel unterbrochen?
Die Dauer von Versorgungsunterbrechungen hängen von Zugangsmöglichkeiten, der Art des Zählers und anderen technischen Gegebenheiten ab. Unsere Dienstleister können in der Regel sicherstellen, dass die Versorgungsunterbrechung durch einen Zählerwechsels nach ungefähr 15 bis 20 Minuten wieder hergestellt ist.
Sofern es erforderlich ist, mit dem Zählerwechsel zusätzliche Aktivitäten (z. B. Umbau einer Messstelle) zu verbinden, kann der Zeitraum abweichen. In diesen Fällen stimmen sich unsere Dienstleister regelmäßig mit den Anschlussnutzern bzw. Anschlussnehmern ab.
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Müssen beim Wechsel des Strom- oder Gaszählers alle Verbrauchsgeräte vom Netz genommen werden?
Während der Arbeiten ist sowohl die Strom- als auch die Gasversorgung kurzfristig unterbrochen.
Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass alle empfindlichen elektronischen Geräte sowie Gasverbrauchsgeräte zum Zeitpunkt des Zählerwechsels ausgeschaltet bzw. von der Versorgungszufuhr getrennt sind. Dies gilt auch für „Stand-by“ betriebene Geräte, wie z. B. Fernseher, Computer, Telefon - und Satelliten-Anlagen, Gas-Thermen und sonstige Steuerungsgeräte.
Nach dem Wechsel der Messeinrichtung sollten Sie überprüfen, ob Ihre Geräte und Anlagen wieder betriebsbereit sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass neu.sw für ggf. entstehende Überspannungsschäden oder Störungen durch nicht entlüftete Gasleitungen keine Gewährleistung übernehmen kann, da die Bedienung der Kundenanlage nicht zum Verantwortungsbereich von neu.sw gehört.
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Was muss ich im Notfall nach einem Zählerwechsel tun?
Stellen Sie fest, dass nach einem Zählerwechsel
- ein ungewöhnlich starker Gasgeruch wahrnehmbar ist?
- Ihre Gastherme nicht mehr funktioniert?
- Elektrogeräte nicht mehr funktionieren?
- andere Störungen auftreten?
- Wasser aus der Verschraubung tropft? (Austausch des Wasserzählers)
Nicht immer hängt dies unmittelbar mit dem Austausch eines Zählers zusammen. Sollte unser Dienstleister noch in der Nähe des Installationsortes sein, so sprechen Sie Ihn bitte darauf an oder nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf. Grundsätzlich bitten wir Sie, sich im Notfall immer direkt an unsere Notfallnummern 0395 3500-111 oder 0395 3500-222 zu wenden.
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Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass meine Messeinrichtung defekt ist?
Falls Sie Zweifel haben, ob die Messeinrichtung korrekt funktioniert, können Sie beim Messstellenbetreiber (in der Regel neu.sw) die Nachprüfung der Messeinrichtung beantragen.
Bei einer Nachprüfung wird die Messeinrichtung stets ausgetauscht (sogenannter Gerätewechsel).
Das ist mit Kosten verbunden, die für die Nachprüfung einer Messeinrichtung und den Gerätewechsel anfallen. Grundsätzlich haben Sie diese Kosten als Auftraggeber zu tragen.
Falls sich jedoch bei der Nachprüfung ergibt, dass die Messeinrichtung nicht mehr hätte betrieben werden dürfen, trägt selbstverständlich der Messstellenbetreiber (in der Regel neu.sw) die Kosten.
Wenn Sie die Überprüfung der Messeinrichtung beauftragen möchten, setzen Sie sich bitte mit unserem Netzservice unter der Telefonnummer 0395 3500-255 in Verbindung. Wir beraten Sie gern.
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Messwerte beim intelligenten Messsystem mithilfe von TRuDI selbst auslesen
Vorteile des intelligenten Messsystems sind unter anderem, dass eine Vor-Ort-Ablesung entfällt, dass „Stromfresser“ identifiziert werden können, der CO2-Ausstoß reduziert wird, weil Kunden ihren Energieverbrauch nahezu in Echtzeit nachvollziehen können und damit die Motivation, Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen, steigt sowie Energieeinsparungen für eine finanzielle Entlastung der Verbraucher sorgt.
Damit Sie die Messwerte selbst auslesen können, verfügt das intelligente Messsystem über eine sogenannte HAN-Schnittstelle. Die TRuDI-Software (Transparenz- und Display-Software), die kostenlos heruntergeladen werden kann, bietet eine Displayfunktion, mit der Messwerte, die im Smart-Meter-Gateway vorhanden sind, für den Endverbraucher angezeigt werden. Die Transparenzfunktion ermöglicht zudem die Überprüfung von Rechnungen des Stromlieferanten.
Zunächst laden Sie sich die TRuDI-Software herunter und fordern Ihre HAN-Zugangsdaten an. Danach verbinden Sie Ihr Endgerät mit der HAN-Schnittstelle Ihres intelligenten Messsystems.
Hier können Sie TRuDI downloaden.
Hier finden Sie das TRuDI-Handbuch.
Informationen zu Messstellenverträgen und Preisen
Mustervertrag zum Abschluss mit dem Anschlussnehmer/Anschlussnutzer:
Messstellen-Mustervertrag Strom (BDEW)
Formblatt Datenkommunikation nach § 54 MsbG
Mustervertrag zum Abschluss mit dem Lieferanten:
Messstellen-Mustervertrag Strom
Preisblatt:
Preisblatt intelligenter Messstellenbetrieb (2017)
Preisblatt intelligenter Messstellenbetrieb (ab 01.05.2020)
Preisblatt intelligenter Messstellenbetrieb (ab 01.07.2020)
Preisblatt intelligenter Messstellenbetrieb (ab 01.12.2020)
Preisblatt intelligenter Messstellenbetrieb (ab 01.01.2024)
Die Entgelte für die konventionelle Messtechnik, die nicht den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz betrifft, finden Sie auf den bisherigen Internetseiten des Netzbetriebes.
Preisblatt für Anschlussnetzbetreiber:
Preisblatt intelligenter Messstellenbetrieb (ab 01.04.2024)
Messstellenbetreiberrahmenverträge von neu.sw
Hier können Sie die Messstellenbetreiberrahmenverträge von neu.sw für Strom und Gas herunterladen.
Strom
Muster Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Gas
Muster Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Ausstattung mit und Betrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
1. Ausstattung mit intelligenten Messsystemen
Mit intelligenten Messsystemen sind in der Regel Messstellen von gewerblichen und industriellen Kunden bzw. öffentlichen Einrichtungen und Anlagenbetreibern, die Strom erzeugen, auszustatten. Vom Einbau intelligenter Messsysteme sind verpflichtend betroffen:- Messstellen von Kunden mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh (derzeit nicht über 100.000 kWh),
- Messstellen von Kunden mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
- Messstellen von Betreibern einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung über 7 kW.
Über den pflichtgemäßen Einbau hinaus können optional mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:
- Messstellen von Kunden mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh,
- Messstellen von Betreibern einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung bis 7 kW.
Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen kann beginnen, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dies auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.
Die Veröffentlichung ist für Anwendungsfälle ab 100.000 kWh pro Jahr bislang noch nicht erfolgt (Stand 30.05.2021), sodass eine Ausstattung der Messstelle mit einem intelligenten Messsystem derzeit technisch noch nicht möglich ist.
2. Vorgehen bei der Ausstattung von Messstellen mit neuen Geräten
Im Stromnetzgebiet von neu.sw sind folgende Messstellen von der Ausstattung betroffen:- rund 41.000 Stromzähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
- rund 2.500 Stromzähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten informiert neu.sw betroffene Kunden, Anlagen- bzw. Messstellenbetreiber über die Möglichkeit der freien Wahl des Messstellenbetreibers und den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich. Eine konkrete Terminvereinbarung erfolgt 14 Tage vor dem beabsichtigten Umbautermin mit dem Kunden.
Genauer hinschauen lohnt sich!
Der Energieverbrauch von Haushaltsgeräten kann sehr unterschiedlich ausfallen. Achten Sie unbedingt auf das EU-Energielabel. Während die Kategorie „A“ für Geräte mit sehr niedrigem Energieverbrauch steht, werden Fabrikate mit sehr hohem Verbrauch mit „G“ gekennzeichnet. Geräte, an denen keine sichtbare Kennzeichnung des Energieverbrauchs zu finden ist, sollten Sie vermeiden. Diese stellen meistens eine große Belastung für die Umwelt und für Ihr Portmonee dar.
Gut zu wissen:
Heizen macht ca. 71 % des Energieverbrauchs im privaten Haushalt aus. Während die Warmwasserzubereitung mit ca. 15 % den zweiten Posten in Ihrer Energierechnung darstellt, nimmt die Nutzung sonstiger Haushalts- und Elektrogeräte mit ca. 8 % den dritten Platz ein. Einen kleinen Teil bildet die Prozesswärme, die fürs Kochen eingesetzte Energie sowie die Beleuchtung mit 5 % bzw. 1 %.