Ab Freitag, 19. November gilt in der neu.sw Schwimmhalle die 2G-Regelung. Nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Sie müssen ein entsprechendes Impfzertifikat oder einen Genesenennachweis vorlegen. Für Kinder gelten Ausnahmen.


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Kinder zwischen 7 und 17 Jahren müssen ein bestätigtes tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Kinder unter 7 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Sie benötigen keinen Nachweis.

Grund für die geänderte Regelung sind die gestiegenen Corona-Infektionszahlen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist auf der risikogewichteten Corona-Stufenkarte des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern inzwischen orange eingestuft. In der Folge treten die entsprechenden Regelungen der Corona-Landesverordnung in Kraft. Für die neu.sw Schwimmhalle bedeutet das „2G“.

Wie bisher müssen sich Badegäste weiterhin registrieren bzw. ihre Kontaktdaten hinterlassen. Es gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.

Wir bitten um Einhaltung aller Corona-Schutzmaßnahmen.