Aufgrund der Überschreitung mikrobiologischer Grenzwerte, die bei einer Routineüberprüfung im Trinkwasser nachgewiesen wurde, hat neu.sw am 16.06.2018 in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Maßnahmen zur Desinfektion des betroffenen Netzes eingeleitet. Betroffen sind die Stadt Neubrandenburg, die Orte Bargensdorf, Burg Stargard, Quastenberg, Sabel, Chemnitz, Blankenhof, Gevezin, Wulkenzin, Neuendorf, Neu Rähse, Zirzow, Woggersin, Lebbin, Trollenhagen, Buchhof, Podewall, Hohenmin, Neddemin, Ganzkow, Ihlenfeld, Lindenhof, Kreuzbruchhof.

Das betroffene Leitungsnetz wird seit der Feststellung der Grenzwertüberschreitung gechlort und gespült. neu.sw verwendet Chlorgas (Cl2), welches eine sehr schnelle Wirksamkeit aufweist. Die Höhe der Dosierung richtet sich nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung. Da neu.sw die geringe, gesetzliche Dosierung einhält, eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht zu befürchten, für Aquarien ist das gechlorte Wasser allerdings ungeeignet. Weiterhin erfolgen täglich Messungen zum Chlornachweis, die dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Für den Nachweis der Wirksamkeit der Desinfektion, werden parallel dazu eine Vielzahl von Trinkwasserbeprobungen durchgeführt.

Sobald die Chlorung eingestellt wird, informiert neu.sw die Bürgerinnen und Bürger. Nach Beendigung der Desinfektionsmaßnahmen werden die Neubrandenburger Stadtwerke auch zukünftig auf chemische Aufbereitungsstoffe verzichten.

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