Achtung: Ergänzend zu dieser Meldung gab es am 10.09.2020 weiterführende Informationen, die sie hier finden.

Die Neubrandenburger Stadtwerke geben die vom Bundeskabinett beschlossene Umsatzsteuersenkung an ihre Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme- und Multimediakunden weiter. Insgesamt betrifft das mehr als 40 000 Haushalte. Jetzt steht fest, wie neu.sw die Maßnahme umsetzt.


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Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen ändert sich mit der Umsatzsteuersenkung nicht. Die Verrechnung erfolgt in der Jahresrechnung. Dort ist dann die niedrigere Mehrwertsteuer entsprechend ausgewiesen. Dazu wird neu.sw auf Grundlage der zum Jahreswechsel 2020/2021 gemeldeten Zählerstände den Verbrauch für das zweite Halbjahr hochrechnen.

„Diese Steuersenkung ist ein ganz entscheidender Baustein des Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung. Und sie führt nur dann zur finanziellen Entlastung der Menschen, wenn sich möglichst viele Unternehmen daran beteiligen. Das betrifft natürlich auch die Versorger. Deshalb ist es für uns keine Frage, dass wir unsere Kunden entsprechend entlasten wollen“, sagt neu.sw Geschäftsführer Ingo Meyer.

Nicht umsetzbar ist die Steuersenkung leider beim Stadtbusverkehr, auf dem Linienschiff Rethra sowie beim Eintritt für die Schwimmhalle. Insbesondere im ÖPNV wäre der Aufwand für die Umstellung der Ticketpreise enorm. Hier sind die Tarife als Bruttotarife durch die Behörden genehmigt. Eine Änderung würde einen neuen Tarifantrag und eine neue Genehmigung erfordern. Das ist in der Kürze der Zeit leider nicht möglich. Auch bei der Schwimmhalle und der Rethra stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander. Die Preisnachlässe würden sich im niedrigen Cent-Bereich bewegen.