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Grund & Ersatzversorgung

Grundversorgung

Auch wenn Sie keinen gültigen Gasvertrag haben, werden Sie im Rahmen der Grundversorgung mit Energie beliefert, zum Beispiel nach einem Umzug. Wir übernehmen diese Aufgabe in Neubrandenburg und in einigen umliegenden Orten und versorgen zuverlässig Haushalte, sowie kleine Gewerbekunden mit Gas. Grundversorger ist im jeweiligen Netzgebiet immer der Energieversorger, der die meisten Haushaltskunden mit Energie beliefert.

Änderung der allgemeinen Preise
neu.sw senkt zum 01.01.2025 den Gaspreis in der Grundversorgung.

Der neue Gaspreis im Vergleich zum bisherigen Gaspreis:

Grundversorgung mit ErdgasStand vom 01.01.2024ab dem 01.04.2024ab dem 01.07.2024ab dem 01.01.2025
 Brutto (7%)Brutto (19%)Brutto (19%)Brutto (19%)
bis 4306 kWh
Arbeitspreis* Cent/kWh
Grundpreis EUR/Monat

16,82
0,80

18,71
0,89

18,71
0,89

16,79
0,89
ab 4307 kWh
Arbeitspreis* Cent/kWh
Grundpreis EUR/Monat

14,46
9,29

16,08
10,33

16,08
10,33

14,16
10,33
ab 10219 kWh
Arbeitspreis* Cent/kWh
Grundpreis EUR/Monat

14,10
12,29

15,68
13,67

15,68
13,67

13,77
13,67
Bis je 25 kW Nennwärmbelastung0,330,370,370,37
* Im Arbeitspreis enthaltende KostenNettoNettoNettoNetto
Gasspeicherumlage Cent/kWh0,1860,1860,2500,299
Konzessionsabgabe Cent/kWh0,2700,2700,2700,270
Energiesteuer Cent/kWh0,5500,5500,5500,550
CO2-Preis Cent/kWh0,8190,8190,8191,001

Preisinformationen

  • Preisblatt Grundversorgung Gas (ab 01.01.2025)
  • Preisblatt Grundversorgung Gas (ab 01.07.2024)
  • Preisblatt Grundversorgung Gas (ab 01.04.2024)
  • Preisblatt Grundversorgung Gas (ab 01.01.2024)
  • Preisblatt Grundversorgung Gas (ab 01.10.2023)
  • Preisblatt Grundversorgung Gas (ab 01.01.2023)
  • Preisblatt Grundversorgung Gas (ab 01.10.2022)

Ersatzversorgung

Wenn Ihr Energieversorger Sie nicht mehr beliefern kann oder es zu erheblichen Verzögerungen kommt und die Voraussetzungen der Ersatzversorgung bei Ihnen vorliegen, stehen wir Ihnen als Grundversorger zur Seite. Im Rahmen der Ersatzversorgung werden Sie auch in dieser Notsituation zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten weiterhin mit Energie beliefert. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und hat das Ziel, mögliche Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.

Preisinformationen

  • Preisblatt Ersatzversorgung Gas (ab 01.01.2025)
  • Preisblatt Ersatzversorgung Gas (ab 01.07.2024)
  • Preisblatt Ersatzversorgung Gas (ab 01.04.2024)
  • Preisblatt Ersatzversorgung Gas (ab 01.02.2024)
  • Preisblatt Ersatzversorgung Gas (ab 01.01.2024)
  • Preisblatt Ersatzversorgung Gas (ab 01.10.2023)
  • Preisblatt Ersatzversorgung Gas (ab 15.01.2023)
  • Preisblatt Ersatzversorgung Gas (ab 01.12.2022)
  • Preisblatt Ersatzversorgung Gas (ab 15.11.2022)
  • Preisblatt Ersatzversorgung Gas (ab 01.10.2022)
  • Preisblatt Ersatzversorgung Gas (ab 01.09.2022)

Häufige Fragen zur Ersatzversorgung

Gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat grundsätzlich jeder Haushaltskunde Anspruch auf eine Grundversorgung mit Energie. Als Haushaltskunde gilt jede (natürliche oder juristische) Person, die Energie 

  • überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder
  • zu gewerblichen Zwecken, hier aber bis zu einem maximalen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr 

benötigt. Bei der Ersatzversorgung handelt es sich gemäß § 38 EnWG um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Diese tritt bei einer unklaren Versorgungslage ein, wenn Energie aus dem Versorgungsnetz bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das passiert beispielsweise, wenn Ihr Lieferant Ihren Vertrag kündigt. Die Ersatzversorgung steht grundsätzlich allen Letztverbrauchern offen, die Energie in Niederspannung (Strom) beziehungsweise Niederdruck (Gas) beziehen. Letztverbraucher sind alle (natürlichen oder juristischen) Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Für die Zuordnung zur Grund- oder Ersatzversorgung sind daher die Art des Kunden sowie auch die Umstände, die dazu geführt haben, dass die Energieentnahme „vertragslos“ erfolgt, maßgeblich.

Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss notwendig, denn bei dieser handelt es sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis. Sie beginnt automatisch von dem Zeitpunkt an, ab dem Ihre Abnahmestelle vom Netzbetreiber der Ersatzversorgung zugeordnet wird und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung vorliegen.

Die Laufzeit der Ersatzversorgung beträgt maximal drei Monate. Während dieser Zeit haben Sie unter Umständen keinen gesetzlichen Anspruch auf Grundversorgung.

Solange Sie von uns beliefert werden, erhalten Sie unabhängig vom Tarif die Jahresendabrechnung im Januar für das vergangene Jahr. Wenn Sie nach Eintritt in die Grund- oder Ersatzversorgung zu einem fremden Lieferanten wechseln, werden Sie von uns nach dem Wechsel schlussabgerechnet.

Der Energieverbrauch wird in der Regel anhand zuverlässiger Modelle geschätzt. Wir empfehlen, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung von uns den Zählerstand abzulesen und den Messwert mitzuteilen.

Gemäß § 38 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz sind wir berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderungen werden nach Veröffentlichung im Internet sofort wirksam.

Eine Kündigung ist für das Ersatzversorgungsverhältnis aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer von drei Monaten nicht vorgesehen. Sie können die Ersatzversorgung allerdings jederzeit vor Ablauf beenden, indem Sie zu einem Lieferanten Ihrer Wahl wechseln oder einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung mit uns abschließen.

Die Ersatzversorgung tritt ein, wenn ihr Energieversorger Sie nicht mehr beliefern kann. Das passiert, wenn er z. B. Insolvenz anmeldet oder aufgrund seiner Zahlungsschwierigkeiten das Recht auf Netznutzung verliert. Auch Verzögerungen beim Lieferantenwechsel können zugrunde liegen. Mit dieser gesetzlichen Regelung sollen Versorgungsunterbrechungen vermieden werden. Als Grundversorger in Neubrandenburg und in einigen umliegenden Gebieten sind wir für die Ersatzversorgung der Kunden verantwortlich.

Rechtliche Hinweise

  • Niederdruckanschlussverordnung
  • Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
  • Ergänzende Bedingungen Grundversorgung Gas
  • Abwendungsvereinbarung
  • Informationspflichtige Angaben Strom und Gas

Weitere Informationen

  • Gasprodukte
  • Häufige Fragen
  • Vertrag kündigen

Fernwärme

GuD-Kraftwerk in Neubrandenburg

Unsere Fernwärmekunden profitieren von einer effizienten und umweltschonenden Energieversorgung. Auf dem Weg zur grünen Wärmeversorgung der Stadt investieren wir weiterhin in die Modernisierung unserer Erzeugungsanlagen mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien kontinuierlich zu erhöhen. 

Mehr dazu 

Multimedia

Zwei Onlinegamer

Internet und TV für Neubrandenburg und Umland 

Unsere fitflat Internet-Flatrates bieten ein grenzenloses Surfvergnügen. Je nach Anspruch und Anschluss sind Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s möglich. Zusätzlich bieten wir moderne Fernseh- und Telefonprodukte an.

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Quelle: Kundenmonitor 2023

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