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Unser Stromnetz

Wir sichern die Stromversorgung von Privathaushalten, Gewerbe und Industrie in Neubrandenburg. Neben der Instandhaltung der Versorgungsnetze sind auch der Ausbau und die Weiterentwicklung des heutigen Verteilnetzes Kernaufgabe unserer täglichen Arbeit. 

Unser Ziel ist es, eine maximal hohe Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Aber auch die Themen Innovation und Umweltschutz stehen bei uns im Fokus. 

Fakten über unser Stromnetz

knapp 90 km²

groß ist unsere Versorgungsgebiet

über 530 km lang

ist unser Niederspannungsnetz

über 230 km lang

ist unser Mittelspannungsnetz

über 200 GWh Strom

liefern wir an unsere Kunden jährlich

Informationen und Downloads

Im Folgenden finden Sie alle notwendigen Informationen rund um den Netzzugang sowie weitere Veröffentlichungspflichten.

Netzzugang

Lieferantenrahmen- / Netznutzungsvertrag

Mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 (Az. BK6-20-160) hat die Bundesnetzagentur den bislang von ihr festgelegten Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom geändert. Der hier veröffentlichte Vertragstext und deren Anlagen entsprechen diesem verbindlich vorgegebenen Vertragsmuster der BNetzA in der Fassung des zum 01.04.2022 geltenden Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrages. Wir weisen darauf hin, dass das Bestehen eines Netznutzungsvertrags Voraussetzung für die Gewährung des Netzzugangs ist. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unsere Zustimmung zum Vertragsschluss keine Abweichungen von den veröffentlichten Vertragsunterlagen erfasst. (mit Ausnahme der Ergänzung des Vertragspartners und der Kommunikationsdaten). 

Hier finden Sie Dokumente für den Zugang zum neu.sw Stromnetz:

  • Netznutzungsvertrag (Entnahme)
  • Anlage A – Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
  • Anlage B - Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung)
  • Anlage C - Zuordnungsvereinbarung
  • Anlage D – Kontaktdatenblatt
  • Anlage E - Preisblatt (gültig ab 01.01.2025)

Das Preisblatt für Sperrung und Entsperrung finden Sie hier:

  • Ergänzenden Bedingungen zum Netzanschlussvertrag (NAV)

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern

Wir schließen Letztverbraucher an unser Niederspannungsnetz zu den Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und unseren Ergänzenden Bedingungen zur NAV an und gestatten die Anschlussnutzung. 

Technische Anschlussbedingungen

§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV

  • Anlage 5 - Ergänzende Bedingungen zur NAV

Technische Anschlussbedingungen

§ 19 Abs. 1 EnWG 

Niederspannung

  • Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, TAB NS Nord 2023 v2.0

Hinweise und Konkretisierungen zu den geltenden allgemeinen technischen Anschlussbedingungen: 

  • Netzbetreiberspezifische Ergänzungen zur TAB NS Nord 2023 v2.0
  • Technische Ergänzungen für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (Ergänzung zur VDE-AR-N 4100)
  • Technische Anforderungen an die Fernwirkanbindung von Kundenanlagen im Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz von neu.sw
  • Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Mittelspannung

  • Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz

Hinweise und Konkretisierungen zu den geltenden allgemeinen technischen Mindestanforderungen: 

  • Technische Anforderungen an die Fernwirkanbindung von Kundenanlagen im Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz
  • Ausführung von Vermessungsleistungen
  • Anmelde- und Anschlussprozess von Erzeugungsanlagen
  • MS-Wandleranforderungen

§ 29 Abs. 1 Satz 1 NAV in Verbindung mit § 115 EnWG 

Bestehende Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz von neu.sw werden auf Verlangen einer Vertragspartei an die geltenden Vorschriften des EnWG sowie die nach §§ 17, 18 und 24 EnWG erlassenen Rechtsverordnungen angepasst soweit dies nicht bereits erfolgt ist.

§ 3 Abs. 1 KraftNAV 

Netzanschlüsse nach der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) können wir nicht anbieten, weil neu.sw kein Elektrizitätsversorgungsnetz mit einer Spannung von mindestens 110kV betreibt. 

Netzzugang/Entgelte

§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG

Lieferantenrahmenvertrag

§ 19 Abs. 2 StromNEV

  • Hochlastzeitfenster 2025
  • Hochlastzeitfenster 2024
  • Hochlastzeitfenster 2023

§ 21 StromNEV

Die Entgelte für die intelligente Messtechnik, die den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme betrifft, finden Sie hier.

  • Preisblatt Netznutzungsentgelte 2025
  • Preisblatt Netznutzungsentgelte 2024
  • Preisblatt Netznutzungsentgelte 2023

§ 27 Abs. 1 StromNEV 

Sonderformen der Netznutzung gemäß § 19 StromNEV sind derzeit für folgende Entnahmestellen im von neu.sw betriebenen Stromnetz vereinbart:

  • Individuelle Netznutzungsentgelte

§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV 

Derzeit existieren im Elektrizitätsversorgungsnetz von neu.sw keine Netzengpässe.

NEMOG

  • NEMOG-Referenzpreisblatt

Netzanschlussverträge

Netzanschlussvertrag Niederspannungsnetz (nach NAV)

  • Netzanschlussvertrag Strom (nach NAV)
  • Anlage 1 – Vollmacht des Anschlussnehmers
  • Anlage 2 – Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten

Anlage 3 - Kostenangebot

  • Anlage 4 - Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

Anlage 5:

  • Ergänzende Bedingungen zur NAV

Anlage 6:

  • Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, TAB NS Nord 2023 v2.0

Hinweise und Konkretisierungen zu den geltenden allgemeinen technischen Mindestanforderungen: 

  • Netzbetreiberspezifische Ergänzungen zur TAB NS Nord 2023 v2.0
  • Technische Ergänzungen für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (Ergänzung zur VDE-AR-N 4100)
  • Technische Anforderungen an die Fernwirkanbindung von Kundenanlagen im Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz von neu.sw
  • Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
  • Anlage 7 – Widerrufsbelehrung sowie Muster-Widerrufsformular
  • Anlage 8 – Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Netzanschlussvertrag für höhere Spannungsebenen (außerhalb NAV)

  • Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
  • Anlage 1 – Beschreibung des Netzanschlusses und der Eigentumsgrenzen
  • Anlage 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (AGB Anschluss)

Anlage 3 – Darstellung Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss

Anlage 4:

  • Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz

Hinweise und Konkretisierungen zu den geltenden allgemeinen technischen Mindestanforderungen: 

  • Technische Anforderungen an die Fernwirkanbindung von Kundenanlagen im Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz
  • Ausführung von Vermessungsleistungen
  • Anmelde- und Anschlussprozess von Erzeugungsanlagen
  • MS-Wandleranforderungen
  • Anlage 5 - Zustimmung des Grundstückseigentümers
  • Anlage 6 – Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Anschlussnutzungsvertrag für höhere Spannungsebenen (außerhalb NAV)
  • Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
  • Anlage 1 – Beschreibung des Netzanschlusses und der Eigentumsgrenzen
  • Anlage 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (AGB Anschluss)
  • Anlage 3 - Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz

Spezifische Regelungen des Netzbetreibers:

  • Technische Anforderungen an die Fernwirkanbindung von Kundenanlagen im Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz von neu.sw
  • Ausführung von Vermessungsleistungen
  • MS-Wandleranforderungen
  • Anmelde- und Anschlussprozess von Erzeugungsanlagen
  • Anlage 4 – Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Netzführungsvereinbarung (außerhalb NAV)
  • Netzführungsvereinbarung für den Netzanschluss an die Mittelspannung
  • Anlage 1 – Regelung der Anlagenverantwortung
  • Anlage 2 – Schematischer Übersichtsplan mit Eigentumsgrenzen und Verfügungsbereichen
  • Anlage 3 – Kontaktdaten der netzführenden Stellen von neu.sw
  • Anhang Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen

Veröffentlichungspflichten

§ 23c Abs. 1 Nr. bis 10 EnWG

  • § 23c Abs. 1

§ 23c Abs. 3 Nr. 1, 3, 4, 5, und 6 EnWG

2024

  • § 23c Abs. 3 EnWG
  • Nr 1 HSMS (CSV-Datei)
  • Nr 5 HSMS (CSV-Datei)
  • Nr 6 HSMS (CSV-Datei)
  • Nr 1 MSNS (CSV-Datei)
  • Nr 5 MSNS (CSV-Datei)
  • Nr 6 MSNS (CSV-Datei) 
  • Nr 1 MS (CSV-Datei)
  • Nr 5 MS (CSV-Datei)
  • Nr 6 MS (CSV-Datei)
  • Nr 1 NS (CSV-Datei)
  • Nr 4 NS (CSV-Datei)
  • Nr 5 NS (CSV-Datei)
  • Nr 6 NS (CSV-Datei)
  • Nr 3(1) (CSV-Datei)
  • Nr 3(2) (CSV-Datei)

§23c Abs. 3 Nr. 2 und 3 EnWG

2024

  • § 23c (3)
  • Lastgang 3 2. Halbsatz (CSV-Datei)

§ 10 Abs. 2 StromNEV

  • § 10 Abs.2

§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV 

neu.sw ist gemäß § 12 Abs. 3 Satz 4 StromNZV von der Veröffentlichungspflicht freigestellt. 

§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV 

  • Preise für Mehr-/Mindermengen

Information gemäß § 36 EnWG – Feststellung des Grundversorgers 

Für das Netzgebiet der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH wurde mit Datum vom 01.07.2024 festgestellt, dass die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH der Grundversorger für die Versorgung in Niederspannung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 ist. Dies wurde der nach Landesrecht zuständigen Behörde, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern fristgemäß mitgeteilt. 

Grundversorger nach § 36 EnWG 2010, 2011 und 2012: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH 

Grundversorger nach § 36 EnWG 2013, 2014 und 2015: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH 

Grundversorger nach § 36 EnWG 2016, 2017 und 2018: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH 

Grundversorger nach § 36 EnWG 2019, 2020 und 2021: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH 

Grundversorger nach § 36 EnWG 2022, 2023 und 2024: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH 

Grundversorger nach § 36 EnWG 2025, 2026 und 2027: Neubrandenburger Stadtwerke GmbH 

 

§ 25 Abs. 2 Satz 2 NAV 

Im Falle eines Wechsels des Netzbetreibers finden Sie hier entsprechende Informationen. Aktuell erfolgte kein Wechsel. 

Bilanzkreissystem/Ausgleichsleistungen 

§ 5 Abs. 3 und § 9 StromNZV 

trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw kein Übertragungsnetzbetreiber ist. 

§ 23 Satz 2 EnWG

trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw keine Ausgleichsleistungen in Rechnung stellt. 

§ 9 StromNZV 

trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw kein Übertragungsnetzbetreiber ist.

Stromhandel 

Art. 5 Abs. 2 und Anhang zur Stromhandelszugangsverordnung 

trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw kein Übertragungsnetzbetreiber ist.

Anhang zur Stromhandelszugangsverordnung 

trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw kein Übertragungsnetzbetreiber ist.

  • Netzanschluss beantragen
  • Netzauskunft anfordern
  • Schlichtungsstelle

Fernwärme

GuD-Kraftwerk in Neubrandenburg

Unsere Fernwärmekunden profitieren von einer effizienten und umweltschonenden Energieversorgung. Auf dem Weg zur grünen Wärmeversorgung der Stadt investieren wir weiterhin in die Modernisierung unserer Erzeugungsanlagen mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien kontinuierlich zu erhöhen. 

Mehr dazu 

Multimedia

Zwei Onlinegamer

Internet und TV für Neubrandenburg und Umland 

Unsere fitflat Internet-Flatrates bieten ein grenzenloses Surfvergnügen. Je nach Anspruch und Anschluss sind Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s möglich. Zusätzlich bieten wir moderne Fernseh- und Telefonprodukte an.

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Quelle: Kundenmonitor 2023

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