Grundstücksentwässerungsanlage

Die Grundstücksentwässerungsanlage auf dem anzuschließenden Grundstück ist von den Anschluss- und Benutzungspflichtigen nach den jeweils geltenden Regeln der Technik, insbesondere gemäß den jeweils geltenden DIN-Normen bspw. DIN1986 - 100 in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 bzw. anderen einschlägigen Vorschriften und nach Maßgabe der aktuell gültigen Abwassersatzungen bzw. AEB (Abwasser) auf eigene Kosten zu errichten, zu erhalten und zu unterhalten. Ein Dichtheitsnachweis einer Fachfirma ist auf Verlangen zu erbringen und vorzulegen.

Dazu gehören insbesondere Abwassereinläufe, Grundleitungen nach DIN 1986-100 in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 einschließlich deren Reinigungsschächte und -öffnungen, Hebeanlagen, Rückstausicherungen, Abwasservorbehandlungsanlagen, Abscheideanlagen, Messschächte und Kontrollvorrichtungen, Versickerungsanlagen, Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben. Sie sind nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage oder des Anschlusskanals.

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Rückstau

Wenn die Kanäle volllaufen und das bestehende Wasser nicht über die Abwasserrohre abgeleitet werden kann, ist die Kanalisation überlastet. Es kommt dazu, dass der Wasserpegel über die Straßenoberkante (die so genannte Rückstauebene) steigt und sich das Wasser über offene Abwasserstellen, die unterhalb der Ebene liegen, drückt. Das kann über eine Toilette, eine Dusche, ein Waschbecken, einem Waschmaschinenablauf oder einem Bodenablauf im Keller geschehen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich über das Thema Rückstau informieren.