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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH (www.neu-sw.de). 

Dienstleistungsbeschreibung 

Diese Website stellt Informationen über die von der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH (neu.sw) angebotenen Leistungen im Bereich der Versorgung mit Trinkwasser, Strom, Fernwärme und Erdgas sowie Fernsehen, Radio, Telefon und Internet zur Verfügung. Darüber hinaus bietet sie Informationen über den Stadtbusverkehr, die Abwasserentsorgung, die Schwimmhalle und das Krematorium. Sie enthält ferner Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme hinsichtlich der genannten Leistungen sowie ein Kundenonlineportal, über welches Kunden u. a. Informationen über ihre Verträge einsehen und Zählerstände melden können. 

Geltende Anforderungen 

neu.sw ist bemüht, ihren Online-Auftritt im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V), der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie mit § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefrei zugänglich zu machen. 

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit Konformitätsstufen A und AA. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Bewertung wurde von neu.sw selbst mit Hilfe von mehreren technischen Tools vorgenommen. Soweit das BFSG auf diese Website Anwendung findet, ist sie mit den Anforderungen des BFSG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind teilweise bzw. nicht barrierefrei: 

  • Videos besitzen teilweise keine Untertitel.
  • PDF-Inhalte sind teilweise nicht barrierefrei.
  • Auf folgende extern eingebundene Inhalte haben wir nur bedingt Einfluss:
    • Kundenportale,
    • Hausanschlussportal,
    • Stellenausschreibungen,
    • Solaranlagenplaner.

Feedback und Kontaktangaben 

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch oder schriftlich Kontakt auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB 

Neubrandenburger Stadtwerke GmbH 

Hauptabteilung Produkte, Marketing, Kommunikation 

John-Schehr-Straße 1 

17033 Neubrandenburg 

Tel.: 0395 3500-0 

online@neu-sw.de 

Kontaktformular Barrierefreiheit

Feedback

Durchsetzungsverfahren nach § 10 BITVO M-V 

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. 

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt: •

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde 

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit. 

  • Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
  • Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
  • Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V Werderstr. 124, 19055 Schwerin. 

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. 

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde 

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz" 

Robert Richard 

Turmschanzenstraße 25 

39114 Magdeburg 

Tel.: 0391 567-4530 

MLBF@ms.sachsen-anhalt.de 

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 10.09.2021 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft und angepasst.

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Internet und TV für Neubrandenburg und Umland 

Unsere fitflat Internet-Flatrates bieten ein grenzenloses Surfvergnügen. Je nach Anspruch und Anschluss sind Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s möglich. Zusätzlich bieten wir moderne Fernseh- und Telefonprodukte an.

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Quelle: Kundenmonitor 2023

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