Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Neubrandenburger Stadtwerke GmbH (www.neu-sw.de).
Dienstleistungsbeschreibung
Diese Website stellt Informationen über die von der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH (neu.sw) angebotenen Leistungen im Bereich der Versorgung mit Trinkwasser, Strom, Fernwärme und Erdgas sowie Fernsehen, Radio, Telefon und Internet zur Verfügung. Darüber hinaus bietet sie Informationen über den Stadtbusverkehr, die Abwasserentsorgung, die Schwimmhalle und das Krematorium. Sie enthält ferner Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme hinsichtlich der genannten Leistungen sowie ein Kundenonlineportal, über welches Kunden u. a. Informationen über ihre Verträge einsehen und Zählerstände melden können.
Geltende Anforderungen
neu.sw ist bemüht, ihren Online-Auftritt im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V), der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie mit § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefrei zugänglich zu machen.
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit Konformitätsstufen A und AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Bewertung wurde von neu.sw selbst mit Hilfe von mehreren technischen Tools vorgenommen. Soweit das BFSG auf diese Website Anwendung findet, ist sie mit den Anforderungen des BFSG teilweise vereinbar. Die schnellstmögliche Herstellung einer vollständigen Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG wird angestrebt.
Nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte auf unserer Website sind derzeit nur eingeschränkt barrierefrei. Im Einzelnen betrifft dies:
- Videos: Ältere Videoaufnahmen enthalten teilweise keine Untertitel. Alle neu veröffentlichten Videos sind mit Untertiteln versehen, um eine bessere Zugänglichkeit zu gewährleisten.
- PDF-Dokumente: Einige PDF-Dokumente erfüllen noch nicht die Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Derzeit arbeiten wir kontinuierlich daran, sie schrittweise durch barrierefrei gestaltete Dokumente zu ersetzen. Alternativ finden Sie die auf unserer Webseite zur Verfügung gestellten gesetzlichen Texte auf den entsprechenden Seiten der Gesetzgeber bzw. können für diesbezügliche Unterstützung unseren Kundenservice kontaktieren.
Externe Inhalte: Auf bestimmte extern eingebundene Inhalte haben wir nur eingeschränkten Einfluss auf die Barrierefreiheit. Dazu gehören:
- Kundenportale,
- das Hausanschlussportal,
- Bewerbungstool
Für diese externen Angebote wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienbarkeit entweder bereits eingeleitet oder umgesetzt.
Alternativ zu den Onlineservices können Sie unseren Kundenservice telefonisch kontaktieren oder unsere Kundenbüros besuchen. Wir helfen Ihnen gern.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch oder schriftlich Kontakt auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB
Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
Hauptabteilung Produkte, Marketing, Kommunikation
John-Schehr-Straße 1
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395 3500-0
Durchsetzungsverfahren nach § 10 BITVO M-V
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
- Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: 0391 567-4530
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.09.2021 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 11.07.2025 überprüft und angepasst.