Abwasser
Über uns
Die Neubrandenburger Wasserbetriebe GmbH (neu-wab) ist die 100%ige Tochtergesellschaft der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH. Sie betreibt die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Neubrandenburg und sichert als Betriebsführer die öffentliche Abwasserbeseitigung der Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH (TAB) mit angeschlossenen Umlandgemeinden. Dazu gehören die Stadt Burg Stargard, der Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee und die Gemeinden Blankenhof, Neverin, Neuenkirchen, Trollenhagen, Wulkenzin, Woggersin und Zirzow.
365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag vertrauen uns 80000 Einwohner, wenn es darum geht, Abwasser entsorgungssicher abzuleiten, professionell zu reinigen und dem natürlichen Wasserkreislauf zurückzuführen.
Zahlen und Fakten
- Die Entwässerung der Stadt Neubrandenburg besteht aus einem Trennsystem für die separate Ableitung von Regen- und Schmutzwasser.
- Das gesamte öffentliche Abwasserentsorgungsnetz der neu-wab hat eine Länge von 589 km.
- Insgesamt werden ca. 4 Mio. m3 Schmutzwasser pro Jahr in der Kläranlage Neubrandenburg gereinigt.
- Für die TAB werden weitere 250 km Kanalnetz, 7 Abwasserbehandlungsanlagen sowie 171 Pumpwerke durch die neu-wab bewirtschaftet.
Netzauskunft
Sie benötigen eine Bestandsauskunft zu den öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen oder einen Schachtschein? Dann finden Sie weitere Informationen hier.

Gebühren, Satzungen und AEB's
Stadt Neubrandenburg
Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird gemäß Abwasser- und Gebührensatzung der Stadt Neubrandenburg, gültig ab 01.01.2025, eine Gebühr in Höhe von 3,80 EUR/m3 erhoben.
Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage der Stadt Neubrandenburg wird ab 01.01.2025 eine Gebühr in Höhe von 1,34 EUR/m3 auf Grundlage erfasster Ableitungsflächen erhoben.
TAB-Gemeinden
Weitere Informationen zur Entgeltregelung für die TAB-Gemeinden finden Sie hier:
Informationen zu den Abwasserbeseitigungssatzungen für die Stadt Burg Stargard und den Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee finden Sie hier.
Abwasserbeseitigungssatzungen für die TAB-Gemeinden des Amtes Neverin einschließlich der Gemeinden Neuenkirchen und Zirzow finden Sie hier.
Hausanschluss Abwasser
Entwässerungsantrag
Der Antrag auf Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung für die Einleitung von Schmutz- bzw. Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen (Entwässerungsantrag) ist durch Anschluss- und Benutzungspflichtige schriftlich bei der Stadt Neubrandenburg bzw. bei der TAB mbH, gemäß der Anlage der jeweils gültigen Satzung einschließlich geforderter Anlagen zu stellen und von den Anschluss- und Benutzungspflichtigen und dem Planverfasser zu unterschreiben.
Bitte benutzen Sie für die Anfrage zur Entsorgungsmöglichkeit von Abwasser folgende Entwässerungsanträge:
Entwässerungsantrag herunterladen
Anschlusskanal
Erforderliche Anschlusskanäle sind in der Regel Bestandteil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage und werden in Regie der Neubrandenburger Wasserbetriebe GmbH (neu-wab) hergestellt, erneuert, geändert, beseitigt und unterhalten. Die Finanzierung von Kosten für Erschließungen, die Herstellung von Anschlusskanälen, sowie den Vorteil der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen können über einen Erschließungsträger oder über Baukostenzuschüsse, Beiträge bzw. Kostenersatzbescheide entsprechend dem gültigen Satzungsrecht gegenüber dem Kunden berechnet bzw. erhoben werden.
Grundstücksentwässerungsanlage
Die Grundstücksentwässerungsanlage auf dem anzuschließenden Grundstück ist von den Anschluss- und Benutzungspflichtigen nach den jeweils geltenden Regeln der Technik, insbesondere gemäß den jeweils geltenden DIN-Normen bspw. DIN1986 - 100 in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 bzw. anderen einschlägigen Vorschriften und nach Maßgabe der aktuell gültigen Abwassersatzungen bzw. AEB (Abwasser) auf eigene Kosten zu errichten, zu erhalten und zu unterhalten. Ein Dichtheitsnachweis einer Fachfirma ist auf Verlangen zu erbringen und vorzulegen.
Dazu gehören insbesondere Abwassereinläufe, Grundleitungen nach DIN 1986-100 in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 einschließlich deren Reinigungsschächte und -öffnungen, Hebeanlagen, Rückstausicherungen, Abwasservorbehandlungsanlagen, Abscheideanlagen, Messschächte und Kontrollvorrichtungen, Versickerungsanlagen, Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben. Sie sind nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage oder des Anschlusskanals.
Melden Sie sich bei uns. Gern beantworten wir Ihre Fragen.
Rückstau
Wenn die Kanäle volllaufen und das bestehende Wasser nicht über die Abwasserrohre abgeleitet werden kann, ist die Kanalisation überlastet. Es kommt dazu, dass der Wasserpegel über die Straßenoberkante (die so genannte Rückstauebene) steigt und sich das Wasser über offene Abwasserstellen, die unterhalb der Ebene liegen, drückt. Das kann über eine Toilette, eine Dusche, ein Waschbecken, einem Waschmaschinenablauf oder einem Bodenablauf im Keller geschehen.
Mehr Informationen hier.
Abfuhr dezentrale Anlagen (Umland)
Wir empfehlen, die Abfuhr des Inhaltes Ihrer abflusslosen Sammelgrube rechtzeitig bei Bedarf anzumelden, um kostenintensive Notfahrten zu vermeiden. Der Entleerungsbedarf entsteht, wenn Ihr Behälter bis zu 80 % des nutzbaren Speichervolumens erreicht hat oder bis 50 cm unter dem Zulauf gefüllt ist.
Die Entsorgung von Fäkalschlamm aus biologischen Kleinkläranlagen ist entsprechend Ihrem Wartungsprotokoll durchzuführen.
Gebühren
Neubrandenburg
gültig ab 01.01.2025 (in brutto)
für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben | |
Behältergröße > 3m3 | 16,43 EUR/m3 |
Behältergröße < 3m3 | 34,57 EUR/m3 |
für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen | 45,83 EUR/m3 |
für Chemofäkalien aus beweglichen Behältnissen | 18,69 EUR/m3 |
Zulagen | |
für Saugschlauch ab 10 m | 1,12 EUR/m |
am Sonn- und Feiertagen | 213,31 EUR |
Notfahrten werktags 16.00 Uhr bis 7.00 Uhr | 183,71 EUR |
für vergebliche Anfahrt | 92,81 EUR |
Umland
Stadt Burg Stargard, Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee, Gemeinden Neuenkirchen und Zirzow
ab 01.01.2025 | |
Gemeinde | (brutto) |
abflusslose Gruben | 17,98 €/m3 |
für Kleinkläranlagen | 24,37 €/m3 |
Zulagen | |
für Saugschlauch ab 10 m | 1,12 EUR/m |
am Sonn- und Feiertagen | 213,31 EUR |
Notfahrten werktags 16.00 Uhr bis 7.00 Uhr | 183,71 EUR |
für Vergebliche Anfahrt | 92,82 EUR |
Gemeinden Blankenhof, Woggersin, Neverin, Trollenhagen und Wulkenzin
ab 01.01.2025 | |
Gemeinde | (netto) |
abflusslose Gruben | 15,11 €/m3 |
für Kleinkläranlagen | 20,48 €/m3 |
Zulagen | |
für Saugschlauch ab 10 m | 0,94 EUR/m |
am Sonn- und Feiertagen | 179,25 EUR |
Notfahrten werktags 16.00 Uhr bis 7.00 Uhr | 154,38 EUR |
für Vergebliche Anfahrt | 78,00 EUR |
Die Anmeldung der Abfuhr ist bei unserem Vertragspartner Fa. REMONDIS Seeplatte Logistik GmbH Neustrelitz jederzeit per E-Mail oder telefonisch möglich.
Kontakt
REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH
Am Bahndamm 6 17235 Neustrelitz
Tel. 03981 2866-53
E-Mail: faekalien-nz@remondis.de
Indirekteinleiter
Abwasser aus Industrie und Gewerbe kann Schadstoffe enthalten, die nicht ohne weiteres in die Kanalisation oder direkt in ein Gewässer eingeleitet werden dürfen. Fette, absetzbare Stoffe, Säuren, Laugen, Kraftstoffe und Öle dürfen zum Beispiel nicht eingeleitet werden. Die Stoffe müssen bereits dort, wo sie anfallen, durch eine Abwasservorbehandlungsanlage zurückgehalten werden.
Die Einleitung von gewerblichen und industriellem Abwasser ist nach Landeswassergesetz (§ 42 LWaG M-V) in Verbindung mit der Abwasserverordnung AbwV gesondert genehmigungspflichtig, wenn die in den Abwassersatzungen definierten Einleitbedingungen nur durch eine Vorbehandlung des Abwasser eingehalten werden können. Das Abwasser wird dann „indirekt“ über die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage in ein Gewässer eingeleitet.
Als Ergänzung zu Ihrem Entwässerungsantrag füllen Sie bitte auf Sie zutreffendes Formular aus:
Datenerfassungsbogen Indirekteinleiter
Datenerfassungsbogen Indirekteinleiter (Gastronomie)
Hinweis: Die Vorbehandlung von mineralölhaltigen Abwasser (nach Anhang 49 AbwV) und Abwasser aus der Zahnbehandlung (nach Anhang 50 AbwV) wird durch die zuständige Prüfbehörde, der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seeplatte genehmigt und überwacht. Außerdem darf das Abwasser nicht wärmer als 35 Grad sein. Das Labor der Prüfbehörde nimmt bei Industrieeinleitungen Proben, um die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte zu überwachen.
Häufige Fragen
Das öffentliche Abwasserkanalnetz dient der schadlosen Ableitung des anfallenden Schmutz- und Regenwassers in getrennten Netzen (Trennkanalisation). Zum öffentlichen Kanalnetz gehören Anlagen, in denen das Abwasser im freien Gefälle abgeleitet wird (Haltungen, Schächte, Leitungen, Sonderbauwerke) sowie Anlagen, in denen das Abwasser unter Druck über Pumpwerke und Druckrohrleitungen gefördert wird.
Im Rahmen der Instandhaltung werden Freigefällekanäle und Bauwerke nach der „Verordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen SÜVO – Selbstüberwachungsverordnung“ in regelmäßigen Abständen mit modernen selbstfahrenden Kanalkameras auf Ihren baulichen Zustand hin untersucht. Diese Arbeiten führt ein durch uns beauftragtes privates Unternehmen aus. Sie werden in der Regel nicht angekündigt, da es sich um „Wanderbaustellen“ handelt, bei denen der Arbeitsfortschritt u. a. aufgrund unterschiedlicher Verschmutzungsgrade schwer einzuschätzen ist.
Liegen öffentliche Kanäle auf privatem Grund, so werden sich die beauftragten Mitarbeiter anmelden.
Vor der Kanalinspektion ist eine Kanalreinigung erforderlich. Diese wird mit speziellen Fahrzeugen, die mit Hochdruck (HD)-Pumpen ausgerüstet sind, durchgeführt. Ein am Ende mit einer Düse versehener Schlauch wird über einen Schacht in den zu reinigenden Kanal herabgelassen und durch Hochdruck durch den Kanal bis zum Zielpunkt bewegt. Die Düse wird dann über eine Motor-Schlauchhaspel zurückgezogen. Dabei werden die Kanalablagerungen mit Hilfe der Druckwasserstrahlen gelöst, transportiert und über den Schacht abgesaugt. Die gesammelten Schlämme werden zur Entwässerung auf die Kläranlage gebracht und entsorgt.
Bei HD-Fahrzeugen mit Aufbereitung wird das eingesetzte Spülwasser aus dem Kanal abgesaugt, aufbereitet und wieder für die Spülarbeit verwendet.
Die Hochdruck-Pumpen haben bei Nennweiten zwischen 200 und 1200 mm eine Pumpenleistung von ca. 320 bis 450 l/min. Dabei entsteht an der Spüldüse im Kanal ein Druck zwischen 80 und 120 bar.
Im Normalfall merken Sie als Anwohner nichts von der Kanalspülung. Bei einer ordnungsgemäßen Ausführung der Sanitärinstallation erfolgt der Druckausgleich über die Entlüftungsrohre. In einzelnen Fällen kommt es bei der HD-Reinigung vor, dass durch die mit dem HD-Reinigungsverfahren verbundenen Unter- und Überdrücke im Kanal Sperrwasser, das den Austritt von Gasen verhindert, aus Sanitäreinrichtungen herausgedrückt oder auch abgesaugt wird. In der Regel ist das auf die nicht fachgerechte Ausführung der Entlüftungen nach DIN 1986 (z. B. nicht vorhanden, Nennweitenreduzierung, Abwinklungen) zurückzuführen, weil deshalb kein ausreichender Druckausgleich im Rohrsystem erfolgen kann.
Sie können dem vorbeugen, in dem Sie neben der Installation einer DIN-gerechten Dachentlüftung zum Beispiel auch die Be- und Entlüftung der Kanaldeckel der sich auf Ihrem Grundstück befindenden Übergabeschächte gewährleisten. Häufig werden diese zugestellt oder auch mit Boden bedeckt. Weitere Information finden Sie zudem hier.
Während der Spülarbeiten kann es über die Anschlussleitungen auch zu Geräuschbelästigungen kommen.
In der Kanalisation finden im Abwasser biologische und chemische Umsetzungsprozesse statt. Die Bildung von Schwefelwasserstoff führt schon in geringen Konzentrationen zu Geruchsbelästigungen (es riecht nach faulen Eiern). Schwefelwasserstoff kann eine biogene Schwefelsäurekorrosion auslösen, die insbesondere Bauwerke aus Beton schädigt. Zur Verhinderung wird dem Abwasser an ausgewählten Pumpwerken gezielt ein calciumnitrathaltiger Stoff (YaraNutriox™) zugesetzt.
Bei Störungen wie Verstopfungen, Geruchsbelästigungen usw. wenden Sie sich bitte an unsere Leitzentrale unter 0395 3500-111.
Störungen an Pumpwerken gefährden die Entsorgungssicherheit und die Beseitigung belasten die Schmutzwassergebühren bzw. -entgelte. Bitte entsorgen Sie Feuchttücher auf keinen Fall über die Toilette, sondern nutzen Sie dafür den Hausmüll.
Sollten Sie von Hochwasser betroffen sein, ist es zunächst wichtig, sich über die Gefährdungslage zu informieren. Weiterhin sollte Sie Ihr Haus sichern, in dem Sie beispielsweise alle Öffnungen schließen, Sandsäcke einsetzen oder auch alle Güter und Fahrzeuge, die weggeschwemmt werden könnten, sichern.
Sobald das Wasser abgeflossen ist, beseitigen Sie die Schäden. Dabei sollten Sie eben diese genauestens für die Versicherung dokumentieren.
Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Sie schon beim Bau vorsorgen und mit einer Risikoanalyse Ihres Grundstücks und den darauf befindlichen Gebäuden anfangen. Kündigt sich eine Überflutung an, empfiehlt sich z. B. die Vorbereitung von Sandsäcken.
Die Toilette ist ausschließlich für die Entsorgung des Stuhlgangs zu nutzen. Außerdem können Toilettenpapier, Regenwasser und spezielle WC-Reiniger, die weder Chemikalien enthalten, noch einen starken sauren pH-Wert haben, über die Toilette entsorgt werden.
Wir weisen besonders darauf hin, dass Essensreste nicht über die Toilette zu entsorgen sind, denn diese stellen eine Nahrungsquelle für Ratten dar. Diese wiederum sind Überträger von Infektionskrankheiten. Um Ratten von der Kanalisation fern zu halten, werden gezielt Köder eingesetzt. Wenn jedoch weitere Nahrungsquellen zur Verfügung stehen, werden die Köder von den Tieren nicht angerührt und die Bekämpfung kann nicht effektiv erfolgen.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Abwasser stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!