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Wir versorgen Sie in Ihrem neuen Zuhause

Aus der Region. Für die Region.

Ein Umzug in eine neue Wohnung oder in ein Haus ist aufregend und bringt Veränderungen mit sich. Es gibt viel zu organisieren und zu planen. Als Ihr regionaler Energieversorger können Sie sich auf uns verlasssen. 

ACHTUNG!

Ab sofort  sind rückwirkende Ein- bzw. Auszugsmeldungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mehr möglich. 

Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage vor Schlüsselübergabe mit.

So klappt der Start als Erstmieter

Die erste eigene Wohnung ist ein aufregender Schritt - egal ob es in eine Wohnung, eine WG oder ein Wohnheim geht. Hier geben wir Hinweise zum Ersteinzug.

Bequeme Umzugsmeldung – Schnell & Einfach

Nutzen Sie unser Online-Kundenportal, um Ihren Umzug bequem von Zuhause aus zu melden. Natürlich stehen wir Ihnen auch gern persönlich zur Verfügung. 

Bitte denken Sie daran, dass Ihre Umzugsmeldung spätestens 14 Tage vor Übergabe des Mietobjektes bei uns eingegangen sein soll. Melden Sie sich nicht rechtzeitig, kann dies teuer für Sie werden. Unter Umständen kommen durch Parallelverträge doppelte Kosten auf Sie zu. Daher sollten Sie uns vorzugsweise bereits bei Kündigung Ihrer Wohnung über Ihren Auszug informieren.
 

Online-Kundenportal

  • schnell und unkompliziert
  • sichere Datenübertragung
  • 24/7 verfügbar

jetzt einloggen 

Onlineformulare

  • schnell und unkompliziert
  • Daten direkt eintragen und online übermitteln
  • 24/7 verfügbar

Anmeldung von Versorgungsleistungen

Abmeldung von Versorgungsleistungen

Sie bauen ein Haus?

Für Informationen zu Ihrem Hausanschluss besuchen Sie bitte den Bereich Netze. 

Häufige Fragen zum Thema Ein- und Auszug

Wir empfehlen Ihnen so früh wie möglichen Ihren Umzug bei uns zu melden. Sobald Sie die Wohnung gekündigt haben, sollten Sie uns darüber in Kenntnis setzen. Melden Sie uns Ihren Umzug jedoch spätestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe, damit wir einen reibungslosen Ablauf gewährleisten können. Nutzen Sie dazu das Kundenportal oder unsere Onlineformulare zur Anmeldung von Versorgungsleistungen bzw. Abmeldung von Versorgungsleistungen.

Achtung! Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden kann es passieren, dass der neue Mieter weiterhin Energie über Ihren Vertrag bezieht. Wenn Sie den Anschluss nicht eigenständig abmelden, bleibt er weiterhin auf Ihren Namen registriert und Sie tragen die Zahlungspflicht! Sie zahlen dann für Ihren alten und neuen Wohnsitz Ihre Energieversorgung.

Rückwirkende Ein- und Umzugsmeldungen sind nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie uns daher rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Schlüsselübergabe, um eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherzustellen und um Ihnen eine mögliche Doppelzahlung zu ersparen.

 

Die Marktlokations-ID ist die elfstellige Kennnummer, die jeder Ort (z.B. Wohnung, Industriegelände, Windpark, Wallbox), an dem Energie erzeugt und/oder verbraucht wird, erhält. Sie erlaubt eine eindeutige Zuordnung dieser Verbrauchsstelle und erleichtert dadurch die Verwaltung der Daten. Sie finden sie auf Ihrer Stromrechnung und müssen sie beim Wechselprozess nun zwingend angeben. Die elfstellige Zahl hilft, Ihre Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zuzuordnen und zu vereinheitlichen, um so die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Kunden zu beschleunigen.
Die MaLo-ID ist nicht mit der Zählernummer identisch. Während die Zählernummer den physischen Stromzähler bezeichnet, identifiziert die MaLo-ID die Abnahmestelle im Energiemarkt.

Geben Sie daher bitte stets die MaLo-ID bei Ihrer Umzugsmeldung an.

Ja, wir versorgen Sie zuverlässig über die Grundversorgung – vorausgesetzt, die Immobilie ist an die Versorgungsnetze angeschlossen. Natürlich nehmen Sie Ihren Tarif mit, sollten Sie bereits neu.sw Kunde sein – vorausgesetzt, die Immobilie ist an unser Versorgungsnetze angeschlossen. Gern beraten wir Sie dazu in unserem neu.sw Kundenbüro am Marktplatz in Neubrandenburg.

Beim sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel können Stromkunden ihren Stromversorger künftig binnen eines Tages wechseln. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten neuen technischen Fristen gelten ab dem 6. Juni 2025 und sind für Energieversorger und Netzbetreiber verbindend. Sie ist im Energiewirtschaftsgesetz, § 20a geregelt. Dies neuen Regelungen zielen darauf ab, den Wechsel des Energieversorgers für Verbraucher zu erleichtern und zu beschleunigen.

Die Abschlagszahlung richtet sich nach dem Vorverbrauch und der Haushaltsgröße. Ihren Abschlag können Sie bequem in unserem Kundenportal anpassen.

Beantragen Sie zunächst einen Hausanschluss bei uns. Im Bereich Netze finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema. Anschließend können Sie einen Energievertrag bei uns abschließen. 

Weitere Informationen

  • neu.sw Kundenportal: Umzug melden, Umzugsdaten verwalten

Fernwärme

GuD-Kraftwerk in Neubrandenburg

Unsere Fernwärmekunden profitieren von einer effizienten und umweltschonenden Energieversorgung. Auf dem Weg zur grünen Wärmeversorgung der Stadt investieren wir weiterhin in die Modernisierung unserer Erzeugungsanlagen mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien kontinuierlich zu erhöhen. 

Mehr dazu 

Multimedia

Zwei Onlinegamer

Internet und TV für Neubrandenburg und Umland 

Unsere fitflat Internet-Flatrates bieten ein grenzenloses Surfvergnügen. Je nach Anspruch und Anschluss sind Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s möglich. Zusätzlich bieten wir moderne Fernseh- und Telefonprodukte an.

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Beachten Sie bitte, dass Sie beim Öffnen dieses Links unsere Webseite verlassen. Dadurch willigen Sie ein, dass im Zusammenhang mit dem Besuch auf unserer Fanpage personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden.  Nähere Informationen zum Datenschutz in den sozialen Medien finden Sie hier.

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Quelle: Kundenmonitor 2023

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