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Wärmepumpenstrom in Neubrandenburg – günstige Tarife für Ihr Zuhause

Speziell für Wärmepumpen: effizient heizen und Stromkosten senken

Profitieren Sie von attraktiven Konditionen, regionalem Service und einer zuverlässigen Versorgung. 

Wir bieten unsere Wärmepumpenstromtarife in unterschiedlichen Modulen an: mit separaten oder gemeinsamen Zähler, je nach Ihrem Bedarf.

Tarifvoraussetzung: steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a, egal ob die Messung getrennt oder gemeinsam erfolgt. Insbesondere für Wärmepumpen gilt, dass die Leistung mehr als 4,2 kW betragen muss. Hier erfahren Sie mehr über steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

100 % Ökostrom

Unsere Tarife unterstützen erneuerbare Energien

geringerer Strompreis

Profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten

Flexibel

Tarife mit 1-monatiger Vertragslaufzeit

neu.sw Strom Wärmepumpe

Modul 1 oder Modul 2 mit separaten Zähler

Mit eigenem, separatem Zähler für Ihre Wärmepumpe profitieren Sie von reduzierten Umlagen und Netzentgelten.

 

Ihre Vorteile mit separaten Zähler:
  • der Betrag wird direkt von Ihrer Jahresrechnung abgezogen
  • transparente Darstellung der Ersparnis auf Ihrer Rechnung

nach § 22 EnFG

  • KWKG-Umlage reduziert auf 0,00 Cent/kWh 
  • Offshore-Netzumlage reduziert auf 0,00 Cent/kWh
 
Modul 1: pauschale Netzentgeltreduzierung
  • pauschale Netzentgeltreduzierung pro Jahr in Höhe von 101,28 EUR pro Jahr (netto)
  • Abrechnung: direkte Darstellung auf der Jahresrechnung
  • der Betrag wird direkt von Ihrer Jahresrechnung abgezogen

 

Modul 2: vermindertes Netzentgelt um 60 %
  • Netzentgeltreduzierung
  • Abrechnung: direkte Darstellung auf der Jahresrechnung

     

So funktioniert´s:
  1. Prüfen Sie, ob Ihre Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler läuft. 
  2. Schließen Sie eine Vereinbarung über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen ab. Die Vereinbarung finden Sie hier.
  3. Füllen Sie die Anlage zur Reduzierung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage für elektrische Wärmepumpen aus und unterzeichnen Sie diese. Hinweis: Aus der Anlage ergibt sich eine Meldepflicht bis zum 15.03. eines jeden Jahres über die verbrauchte Strommenge der Wärmepumpe aus dem vergangenen Jahr.
  4. Kreuzen Sie im Liefervertrag die pauschale Netzentgeltgeduzierung nach Modul 1 an.
  5. Die Entlastung wird somit automatisch in Ihrer Jahresabrechnung berücksichtigt.
      

Hinweis: Die Entlastungen gelten nur, wenn der Wärmepumpenverbrauch eindeutig messbar erfasst wird und der Kunde dies dem Netzbetreiber nachweist (Steuerbarkeit beim zuständigen Netzbetreiber). Die genannten Beträge/Prozentsätze beziehen sich auf aktuelle Rechtslage (Stand EnFG/EnWG). Details in der Tarifbeschreibung und den AGB. Änderungen vorbehalten.

neu.sw Strom Wärmepumpe

Gemeinsame Messung nach Modul 1

Wenn Sie Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom über einen gemeinsamen Zähler beziehen, haben wir diesen speziellen Stromtarif für Sie!
 

Ihre Vorteile mit gemeinsamem Zähler:
  • einfache Beantragung der pauschalen Netzentgeltreduzierung in Höhe von derzeit 101,28 EUR pro Jahr (netto).
  • kein separater Zähler erforderlich
  • der Betrag wird direkt von Ihrer Jahresrechnung abgezogen
  • transparente Darstellung der Ersparnis auf Ihrer Rechnung
     
So funktioniert´s:
  1. Prüfen Sie, ob Ihre Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler läuft. 
  2. Schließen Sie eine Vereinbarung über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen ab. Die Vereinbarung finden Sie hier.
  3. Die Entlastung wird automatisch in Ihrer Jahresabrechnung berücksichtigt.

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Wärmepumpe & Stromtarif – perfekt aufeinander abgestimmt

Mit neu.sw erhalten Sie Wärmepumpe und passenden Stromtarif aus einer Hand. So sparen Sie nicht nur Energiekosten, sondern profitieren auch von einer optimal abgestimmten Lösung – inklusive persönlicher Beratung direkt vor Ort. 

  • perfekt abgestimmtes System
  • effizient heizen & Kosten senken
  • persönlicher Ansprechpartner vor Ort
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Häufige Fragen zu Wärmepumpenstromtarifen

Worin besteht der Preisvorteil von Wärmepumpentarifen gegenüber herkömmlichen Strom?

Der niedrige Strompreis entsteht durch die Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a EnWG, durch die Nullsetzung der Offshore-Umlage sowie der KWKG-Umlage nach § 22 EnFG und der verringerten Konzessionsabgabe gemäß § 2 KAV. Voraussetzung ist, dass Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzen, die bei Ihrem Netzbetreiber anmelden und zwei Zähler haben.

Lohnt sich ein Wechsel für Sie als Besitzer einer Wärmepumpen oder einer anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Grundsätzlich bieten Wärmepumpentarife günstigere Konditionen als herkömmlicher Strom. Erforderlich ist ein separater Zähler. Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um Kostenersparnisse durch einen Wechsel zu ermitteln. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema steurbaren Verbrauchseinrichtung.

Was ist die KWK-Umlage?

Mit dieser Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Was ist die Offshore-Umlage?

Die Offshore-Netzumlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.

Was ist die Konzessionsabgabe?

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Fernwärme

GuD-Kraftwerk in Neubrandenburg

Unsere Fernwärmekunden profitieren von einer effizienten und umweltschonenden Energieversorgung. Auf dem Weg zur grünen Wärmeversorgung der Stadt investieren wir weiterhin in die Modernisierung unserer Erzeugungsanlagen mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien kontinuierlich zu erhöhen. 

Mehr dazu 

Multimedia

Zwei Onlinegamer

Internet und TV für Neubrandenburg und Umland 

Unsere fitflat Internet-Flatrates bieten ein grenzenloses Surfvergnügen. Je nach Anspruch und Anschluss sind Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s möglich. Zusätzlich bieten wir moderne Fernseh- und Telefonprodukte an.

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In den Preisen sind die gesetzlich eingeräumten Reduzierungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) bereits berücksichtigt, Nullsetzung der Offshore-Umlage. Voraussetzung für die Nutzung dieser Preisvorteile ist, dass Sie die Steuerbarkeit beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet haben.

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