Wir empfehlen, die Abfuhr des Inhaltes Ihrer abflusslosen Sammelgrube rechtzeitig bei Bedarf anzumelden, um kostenintensive Notfahrten zu vermeiden. Der Entleerungsbedarf entsteht, wenn Ihr Behälter bis zu 80 % des nutzbaren Speichervolumens erreicht hat oder bis 50 cm unter dem Zulauf gefüllt ist.

Die Entsorgung von Fäkalschlamm aus biologischen Kleinkläranlagen ist entsprechend Ihrem Wartungsprotokoll durchzuführen.

Die Koordinierung der Abfuhr erfolgt durch unseren Vertragspartner Fa. REMONDIS Seeplatte Logistik GmbH Neustrelitz.

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