Stadt Neubrandenburg

Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage wird gemäß Abwasser- und Gebührensatzung der Stadt Neubrandenburg, gültig ab 01.01.2023, eine Gebühr in Höhe von 3,50 EUR/m3 erhoben.

Für die Einleitung von Niederschlagswasser in das öffentliche Regenwasserkanalnetz der Stadt Neubrandenburg wird ab 01.01.2024 eine Gebühr in Höhe von 1,37 EUR/m3 auf Grundlage erfasster Ableitungsflächen erhoben.

TAB-Gemeinden

Blankenhof

AEB
Entgeltregelung

Trollenhagen

AEB
Entgeltregelung

Woggersin

AEB
Entgeltregelung

Wulkenzin

AEB
Entgeltregelung

Informationen zu den Abwasserbeseitigungssatzungen für die Stadt Burg Stargard und den Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee finden Sie hier.

Abwasserbeseitigungssatzungen für die TAB-Gemeinde des Amtes Neverin einschließlich der Gemeinden Neuenkirchen und Zirzow sind hier einsehbar.