Entwässerungsantrag

Der Antrag auf Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung für die Einleitung von Schmutz- bzw. Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen (Entwässerungsantrag) ist durch Anschluss- und Benutzungspflichtige schriftlich bei der Stadt Neubrandenburg bzw. bei der TAB mbH gemäß der Anlage der jeweils gültigen Satzung einschließlich geforderter Anlagen zu stellen und von den Anschluss- und Benutzungspflichtigen und dem Planverfasser zu unterschreiben.

Anschlusskanal

Erforderliche Anschlusskanäle sind in der Regel Bestandteil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage und werden in Regie der Neubrandenburger Wasserbetriebe GmbH (neu-wab) hergestellt, erneuert, geändert, beseitigt und unterhalten. Die Finanzierung von Kosten für Erschließungen, die Herstellung von Anschlusskanälen sowie den Vorteil der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen können über einen Erschließungsträger oder über Baukostenzuschüsse, Beiträge bzw. Kostenersatzbescheide entsprechend dem gültigen Satzungsrecht gegenüber dem Kunden berechnet bzw. erhoben werden.

Bitte benutzen Sie für die Anfrage zur Entsorgungsmöglichkeit von Abwasser folgende Entwässerungsanträge:

Stadt Neubrandenburg
TAB