Für Gas-Tarifkundinnen und -kunden entfällt ab dem 1. Januar 2026 ein Bestandteil des Arbeitspreises: die Gasspeicherumlage.
Diese Umlage betrug zuletzt 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und wurde im Oktober 2022 im Zuge der Energiekrise befristet eingeführt. Ihr Zweck war die Finanzierung der Befüllung der deutschen Gasspeicher, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Umsetzung und Kontrolle obliegt der Trading Hub Europe (THE), die gemäß § 35e EnWG entstandene Kosten über die Gasspeicherumlage an die Endverbraucher weitergeben konnte. Ab Januar wird sie nun nicht mehr erhoben.