Nachdem jeder unserer Strom-, Gas- und Fernwärmekunden in den vergangenen Wochen über die individuellen Entlastungsbeträge auf Basis der Preisbremsengesetze informiert wurde, gehen in diesen Tagen allen neu.sw Energie-Kunden erneut Schreiben zu.



Diese Briefe enthalten die nun gültigen monatlichen Gesamtabschläge, berechnet unter Berücksichtigung der Preisbremsen.

Sollten Kunden inzwischen eine Anpassung ihres monatlichen Abschlages vorgenommen haben, könnte dies systembedingt dazu führen, dass ihnen zwei unterschiedliche Abschlagsinformationen zugehen. In diesem Fall gilt die Abschlagsmitteilung, die den vom Kunden gewünschten Zahlbetrag berücksichtigt.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Jahresverbrauchsrechnung sind auf der neu.sw Internetseite www.neu-sw.de/privatkunden/rechnungserklaerung zusammengestellt. Dort findet sich auch eine Beispielrechnung mit ausführlichen Erklärungen.

 Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von den Preisbremsen. Tipps zum Energiesparen finden Sie unter anderem unter www.neu-sw.de/energiespartipps.