Der Bundesrat hat am 14. November 2022 die Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden gebilligt. Das Gesetz kann daher nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten. Einzelheiten zur konkreten Berechnung wird neu.sw in Kürze auf dieser Internetseite bekannt geben.


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Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz sieht vor, Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 MWh Gas von den dramatisch gestiegenen Kosten zu entlasten – als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt.

Für die betroffenen Kundinnen und Kunden entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember zu leisten. Zu beachten ist, dass die Soforthilfe ausschließlich die Abschläge für Erdgas- und Wärme-Lieferungen betrifft, nicht aber anderer Medien wie etwa Strom oder Abwasser. Die berechneten Entlastungbeträge werden in der Jahresverbrauchsabrechnung für 2022 ausgewiesen, die neu.sw Kunden im Januar 2023 erhalten.

Für die praktische Umsetzung des Gesetzes bleibt Energieversorgungsunternehmen nur wenig Zeit. neu.sw arbeitet bereits an der technischen Lösung und der Berechnung. In den kommenden Tagen werden die Details ausgearbeitet.

Unabhängig vom Jahresverbrauch hilfeberechtigt sind auch Pflege-, Reha- und Forschungseinrichtungen, Kitas, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Wohnungsgesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften.