Die Umsatzsteuersenkung auf die Lieferung von Gas und Fernwärme ist beschlossen. Als letzte Instanz hat heute der Bundesrat zugestimmt. neu.sw gibt die Entlastung eins zu eins an alle Kundinnen und Kunden weiter.


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Der Steuersatz wird vom 01.10.2022 (rückwirkend) bis 30.03.2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Davon profitieren private Haushalte ebenso wie Unternehmen. Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen ändert sich mit der Umsatzsteuersenkung nicht. Die Verrechnung erfolgt mit der Jahresverbrauchsabrechnung für 2022, die neu.sw Kunden im Januar 2023 erhalten. Kunden, die dennoch eine Anpassung ihres Abschlags wünschen, können dafür das Kundenportal nutzen.

Die Umsatzsteuersenkung gilt auch für die rund 4 800 neu.sw Gas Fix-Kunden, die Ende September ein Festpreisangebot für 2023 erhalten haben. Darin hatte die Steuer wegen der fehlenden Rechtsgrundlage noch mit 19 Prozent berechnet werden müssen. Auch für diese Angebote gilt nun die gesenkte Umsatzsteuer von 7 Prozent. Neue Schreiben werden nicht verschickt. Das aktualisierte Preisblatt des Gas Fix 12-Angebotes ist im Internet unter www.neu-sw.de/erdgas bzw. hier zu finden.