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Erzeugungsanlagen

Sie planen den Bau einer Erzeugungsanlage, z. B. einer Photovoltaikanlage oder eines Blockheizkraftwerkes. 

Um den komplexen Prozess von der Planung bis zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage für Sie zu vereinfachen, informieren wir Sie hier über die einzelnen Schritte entlang der Prozesskette und stellen alle wichtigen Dokumente zur Verfügung.

 

Zwei Mitarbeiter von neu.sw begutachten eine Solaranlage

6 Schritte zu Ihrer Erzeugungsanlage

Der erste Schritt zum Betrieb einer eigenen Erzeugungsanlage ist die Anmeldung der Anlage zum Netzanschluss und wird in der Regel vom Elektroinstallateur vorgenommen. Die Anmeldung muss alle relevanten Daten zum Projekt enthalten. Gern stellen wir Ihnen im Bereich „Wichtige Informationen und Downloads“ alle notwendigen Datenblätter für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage am Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz sowie die Netzanschlussmeldung zur Verfügung. Diese sollen ausgefüllt und eingereicht werden. 

Alternativ können Sie Ihre geplante Erzeugungsanlage einfach online anmelden.

Beachten Sie bitte weiterhin, dass der Betrieb eines Speichersystems Rückwirkungen auf das Energieversorgungsnetz der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH zur Folge hat. Sollte die Absicht bestehen, Ihre Erzeugungsanlage mit einem Speichersystem zu kombinieren, reichen Sie bitte zusätzlich das Datenblatt zum Speichersystem ein. 

Ein eingetragener Elektroninstallateur gibt Unterstützung beim Ausfüllen der Datenblätter. 

Zum Installateurverzeichnis 

Für steckerfertige Erzeugungsanlagen gelten vereinfachte Regelungen.

Sobald alle Daten vollständig vorliegen, erfolgt eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung folgender Aspekte: 

  • Anschlussmöglichkeit der geplanten Anlage;
  • der geplanten Leistung; 
  • der vorgesehenen Betriebsweise; 
  • der zu erwartenden Netzrückwirkungen. 

Das Ergebnis teilen wir Ihnen innerhalb von acht Wochen schriftlich mit. Mit einem positiven Bescheid kann die Errichtung der Erzeugungsanlage beginnen und zeitnah in Betrieb gesetzt werden. 

Bei einem negativen Ergebnis muss vor Errichtung der Anlage das Netz entsprechend verstärkt werden, so dass es zu Verzögerungen bei der Inbetriebsetzung der Anlage kommen kann.

Nachdem Ihre Anlage fertiggestellt ist, wird dies durch den Elektroinstallateur gemeldet. Dann werden wir die Termine zum Einbau der Mess- und Zählereinrichtungen sowie der Abnahme der Erzeugungsanlage mit Ihnen absprechen. 

Eine Inbetriebnahme im Sinne des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien - kurz EEG zur Sicherung des EEG-Vergütungssatzes kann unabhängig vom Netzanschluss und der Abnahme von neu.sw erfolgen und muss glaubhaft nachgewiesen werden, z.B. mittels eines Inbetriebnahmeprotokolls oder einer eidesstattlichen Versicherung.

Nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage ist es zwingend erforderlich, diese innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Eine Nichtregistrierung führt zu einer Einbehaltung der Einspeisevergütung bis zur Registrierung. 

Im schlimmsten Fall stelltdie Nichtregistrierung nach § 21 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zum Marktstammdatenregister

Nach der Inbetriebsetzung, Inbetriebnahme sowie Zählerwechsel wird die Anlage im Abrechnungssystem von neu.sw erfasst. Sie werden schriftlich über die Erfassung der Anlage informiert. Für eine ordnungsgemäße Abrechnung werden folgende Informationen benötigt: 

  • Besteuerungsart (Regelbesteuerung/Kleinunternehmer) 
  • Steuersatz 
  • Steuernummer 
  • Bankverbindung 

Detaillierte Informationen zu der Abrechnung und Datenpflege finden Sie im Bereich Informationen und Downloads.

Alle Erzeugungsanlagen ab einer installierten Leistung von 100kW unterliegen dem Redispatch 2.0, d.h. dass Ihre Anlage zur Regulierung von Netzengpässen herangezogen werden kann und somit wichtiger Bestandteil der bundesweiten Systemsicherheit ist. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie uns vor der Inbetriebnahme der Anlage: 

  • einen EIV – Einsatzverantwortlichen sowie 
  • BTR – Betreiber der technischen Ressource benennen. 

Eine Liste zu potenziellen Dienstleistern hat der BDEW hier veröffentlicht. 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

  • Häufige Fragen Redispatch 2.0
Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke

Sie möchten einen Beitrag zur Energiewende leisten und ein Balkonkraftwerk betreiben? 

Bei steckerfertigen Erzeugungsanlagen - auch bekannt als Balkonkraftwerke - handelt es sich um vollwertige Photovoltaikanlagen, die meist an Balkone oder Terrassen montiert werden. Auch wenn die Vorgaben an diese Anlagen vergleichsweise niedrig ausfallen, gibt es einige Punkte zu beachten, um die Sicherheit und Zulässigkeit zu gewährleisten. 

Mehr dazu 

Informationen und Downloads

  • Anmelde- und Anschlussprozess von Erzeugungsanlagen NS-Netz
  • Auftrag Funkrundsteuerempfängers (FRE)
  • Auftragstellung für Erzeugungsanlagen (E.1)
  • Datenblatt für Erzeugungsanlagen (E.2)
  • Datenblatt für Speicher (E.3)
  • Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige
  • Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8)
  • Installationshinweise FRE
  • Technisches Datenblatt FRE EK693

  • Anmelde- und Anschlussprozess von Erzeugungsanlagen
  • Antragstellung Netzanschluss (E.1)
  • Datenblatt Erzeugungsanlagen und Speicher (E.8)
  • Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (E.2)
  • Deckblatt für Projektunterlagen (E.4)
  • Erdungsprotokoll (E.6)
  • Inbetriebsetzungs- und Änderungsanzeige
  • Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlagen und Speicher (E.10)

Häufige Fragen zur EEG-Abrechnung 

Zählerstandübermittlung

 

  • Betreiberwechsel
  • Formblatt Umsatzsteuer
  • Kurzanleitung Zähler

  • Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen
  • Erklärung zur Fernsteuerbarkeit
  • Formular Direktvermarktung

  • Anmeldeformular Marktlokation

  • Netzanschlussvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage in Niederspannung
  • Anlage 1 – Vollmacht eines für einen Anschlussnehmer handelnden Vertreter
  • Anlage 2 – Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten

Anlage 3 – Kostenangebot

  • Anlage 4 - Niederspannungsanschlussverordnung - NAV
  • Anlage 5 - Ergänzende Bedingungen zur NAV

Anlage 6:

  • Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, TAB NS Nord 2023 v2.0 (Anlage 6)

Hinweise und Konkretisierungen zu den geltenden allgemeinen technischen Mindestanforderungen:

  • Netzbetreiberspezifische Ergänzungen zur TAB NS Nord 2023 v2.0
  • Technische Anforderungen an die Fernwirkanbindung von Kundenanlagen im Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz von neu.sw
  • Technische Ergänzungen für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (Ergänzung zur VDE-AR-N 4100)
  • Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
  • Anlage 7 – Widerrufsbelehrung sowie Muster-Widerrufsformular
  • Anlage 8 – Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Netzanschlussvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage (für höhere Spannungsebenen)
  • Anlage 1 – Beschreibung des Netzanschlusses und der Eigentumsgrenzen
  • Anlage 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) (AGB Anschluss)

Anlage 3 - Darstellung Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss

  • Anlage 4 - Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz

Hinweise und Konkretisierungen zu den geltenden allgemeinen technischen Mindestanforderungen:

  • Technische Anforderungen an die Fernwirkanbindung von Kundenanlagen im Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz von neu.sw
  • Ausführung von Vermessungsleistungen
  • Anmelde- und Anschlussprozess von Erzeugungsanlagen
  • MS-Wandleranforderungen
  • Anlage 5 - Zustimmung des Grundstückseigentümers
  • Anlage 6 – Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Anschlussnutzungsvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage (für höhere Spannungsebenen)
  • Anlage 1 – Beschreibung des Netzanschlusses und der Eigentumsgrenzen
  • Anlage 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) (AGB Anschluss)
  • Anlage 3 - Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz

Hinweise und Konkretisierungen zu den geltenden allgemeinen technischen Mindestanforderungen:

  • Technische Anforderungen an die Fernwirkanbindung von Kundenanlagen im Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz von neu.sw
  • Ausführung von Vermessungsleistungen
  • Anmelde- und Anschlussprozess von Erzeugungsanlagen
  • MS-Wandleranforderungen
  • Anlage 4 – Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Kontakt

Netzkundenservice

Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen

netzkundenservice@neu-sw.de

Team Einspeisemanagement

Ansprechpartner für Abrechnung und Datenpflege

einspeisung@neu-sw.de

Fernwärme

GuD-Kraftwerk in Neubrandenburg

Unsere Fernwärmekunden profitieren von einer effizienten und umweltschonenden Energieversorgung. Auf dem Weg zur grünen Wärmeversorgung der Stadt investieren wir weiterhin in die Modernisierung unserer Erzeugungsanlagen mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien kontinuierlich zu erhöhen. 

Mehr dazu 

Multimedia

Zwei Onlinegamer

Internet und TV für Neubrandenburg und Umland 

Unsere fitflat Internet-Flatrates bieten ein grenzenloses Surfvergnügen. Je nach Anspruch und Anschluss sind Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 1000 Mbit/s möglich. Zusätzlich bieten wir moderne Fernseh- und Telefonprodukte an.

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Quelle: Kundenmonitor 2023

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