Erzeugungsanlagen müssen gemäß § 37 EEG 2014 unter bestimmten Voraussetzungen der Direktvermarktungspflicht unterworfen werden.

Voraussetzungen:
  • Anlagen größer 500 kW mit einer Inbetriebnahme nach dem 01.08.2014 und vor dem 01.01.2016
  • Anlagen größer 100 kW mit einer Inbetriebnahme nach dem 31.12.2015

Infolge der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2014 sind die Marktprozesse für die Einspeisestellen (Strom) überarbeitet worden. Die Festlegungen der Bundesnetzagentur sind für Sie bindend. Sie finden diese unter folgendem Link:

Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom)

Ab dem 01.10.2015 ist für „Anmeldung von Bilanzkreiswechseln/Erstzuordnung von Neuanlagen/Rückzuordnung von Anlagen“ ausschließlich folgendes Formular vom Anlagenbetreiber einzureichen: Zum Formular