Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren
Im Zusammenhang mit der Preisgestaltung für Fernwärme läuft derzeit ein Gerichtsverfahren. Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand und beantworten die wichtigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.
FAQ zur Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen neu.sw
Das Oberlandesgericht Rostock hat in erster Instanz entschieden, dass die derzeit verwendete Fernwärmepreisänderungsklausel in Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Ermittlung der Fernwärmepreise nicht mehr verwendet werden darf, da sie nicht den rechtlichen Anforderungen entspreche. Wir werden die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig auswerten und auf dieser Grundlage bewerten, welche rechtlichen und praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.
Derzeit ergeben sich für Kundinnen und Kunden keine unmittelbaren Änderungen. Wir prüfen die Auswirkungen des Urteils sorgfältig und informieren, sobald Entscheidungen getroffen wurden.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, darf die vom Gericht beanstandete Preisänderungsklausel künftig nicht mehr angewendet werden. Welche konkreten Auswirkungen sich daraus auf die Preisgestaltung ergeben, prüfen wir derzeit.
Nein, aus dem aktuellen Urteil ergeben sich diesbezüglich keine Ansprüche.
Nach vorliegenden Informationen werden wir Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Ja. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts betrifft ausschließlich die rechtliche Bewertung der Preisänderungsklausel. Auf die Fernwärmeversorgung hat das Urteil keine Auswirkungen. Die Wärmeproduktion und -versorgung laufen unverändert und zuverlässig weiter.
Wir informieren über wesentliche Entwicklungen auf unserer Website unter www.neu-sw.de/fernwaerme.