Ihre Rechnung von neu.sw besteht aus einer Zusammenfassung aller Versorgungsmedien (beispielsweise Strom, Gas, Multimedia, Gartenwasser, Regenwasser, Trinkwasser und Abwasser) auf dem ersten Blatt. Darauf folgt die Einzelaufstellung der einzelnen Versorgungsmedien in Blöcken.
Nutzen Sie unsere Beispielrechnung mit ausführlichen Erklärungen der einzelnen Rechnungsbestandteile.
Beispielrechnung
Sie benötigen weitere Informationen zu Ihrer Rechnung? Unter der Rubrik Häufige Fragen beantworten wir alle Themen rund um unsere Strom- und Gasprodukte sowie der Jahresrechnung.
Weiterer Service
Nutzen Sie unser Kundenportal online. Dort können Sie Zählerstände melden, Abschläge ändern, Rechnungen einsehen, Verbräuche vergleichen, Produkte wechseln und Kundendaten ändern.
Häufige Fragen
1. Wie sieht die Jahresrechnung aus?
Auf den Folgeseiten finden Sie die Einzelaufstellungen für jede Versorgungsleistung. Diesen können Sie genau entnehmen, an welchem Tag wir den Zählerstand abgelesen haben. Durch unser Abrechnungssystem wird dann aufgrund des Verbrauchsverhaltens, des abgelesenen Zählerstandes sowie der letzten gemeldeten Zählerstände ein Zählerstand zum 31.12. des jeweiligen Jahres berechnet. So umfasst der Abrechnungszeitraum das vollständige Verbrauchsjahr. Die Einzelaufstellung enthält auch den zu zahlenden Arbeitspreis pro kWh und den Grundpreis für den abgerechneten Zeitraum.
Der Abwasser-Gebührenbescheid, den neu.sw im Auftrag der Stadt bzw. der Gemeinden erstellt, wird gesondert ausgewiesen. Der Betrag des Gebührenbescheides ist auf dem Deckblatt aber selbstverständlich auch enthalten.
Außerdem enthält Ihre Rechnung eine detaillierte Information zu den gezahlten Abschlägen. Anschließend finden Sie die neue Abschlagsberechnung sowie deren Zahlungstermine.
Ihre Rechnung enthält des Weiteren die Stromkennzeichnung, mit der die Herkunft des Stroms dokumentiert wird, die zum Zeitraum der Rechnungslegung gültigen Netzentgelte und einen Vergleich Ihres aktuellen Jahresverbrauches für Strom im Vergleich mit Durchschnittsverbräuchen in Deutschland.
Ihre Rechnung enthält ebenso einen Vergleich Ihres aktuellen Jahresverbrauches für Gas im Vergleich mit Durchschnittsverbräuchen in Deutschland.
2. Die Rechnung besteht aus mehreren Seiten. Ist der Rechnungsumfang notwendig?
3. Wird es auch zukünftig Abschläge geben und kann die Höhe geändert werden?
Bei der Ermittlung der Abschlagshöhe werden in der Regel Ihr Vorjahresverbrauch und die aktuellen Preise für die einzelnen Medien berücksichtigt. Ändern sich die Preise oder das Abnahmeverhalten kann eine Veränderung des Abschlages vorgenommen werden. Eine Abschlagserhöhung darf i. d. R. maximal um 100 % und eine Abschlagssenkung maximal um 10 % von Ihrem Abschlag aus der letzten Jahresrechnung abweichen. Wenden Sie sich dazu bitte an einen unserer Mitarbeiter im Kundenservice oder unter 0395 3500-999. Hilfreich ist es dabei, die aktuellen Zählerstände parat zu haben.
4. Kann ich im Jahr auch Zählerstände übergeben und wann findet die nächste planmäßige Ablesung statt?
Zum Jahresende erfolgt die nächste planmäßige Ablesung der Zählerstände. Die Termine zur Jahresablesung werden rechtzeitig veröffentlicht.
5. Wie wird der Gartenwasserzähler abgerechnet?
Für die Abrechnung des Verbrauchs an Gartenwasser erscheint der Gartenwasserzähler beim Abwasser, da die verbrauchte Gartenwassermenge bereits in der vom Haupttrinkwasserzähler gemessenen Menge enthalten ist. Wichtig ist der Gartenwasserzähler für die Ermittlung der Abwassergebühr. Hierbei wird die auf dem Gartenwasserzähler abgelesene Menge von der Abwassermenge abgezogen, da für Gartenwasser keine Abwassergebühr fällig wird.
6. Warum ist die Einzelaufstellung in verschiedene Blöcke unterteilt?
7. Warum wird bei mir ein geschätzter Zählerstand ausgewiesen? Wie wurde der geschätzte Zählerstand ermittelt?
8. Warum wird bei mir in der Einzelaufstellung ein berechneter Zählerstand ausgewiesen? Wie wurde der Zählerstand berechnet?
Aus der Jahresrechnung können Sie genau entnehmen, an welchem Tag wir den Zählerstand abgelesen haben. Durch unser Abrechnungssystem wird dann aufgrund des Verbrauchsverhaltens, des abgelesenen Zählerstandes sowie der letzten gemeldeten Zählerstände ein Zählerstand zum 31.12. berechnet. So umfasst der Abrechnungszeitraum das vollständige Verbrauchsjahr.
Ändert sich innerhalb eines Jahres der Preis für eine Versorgungsleistung, so erfolgt die Aufteilung der Verbrauchswerte üblicherweise nach berechneten Zählerständen. Dabei berücksichtigen wir Ihren Jahresverbrauch und typische Verbrauchsmuster für Haushalts- bzw. Gewerbekunden.
9. Warum erfolgt beim Strom eine separate Ausweisung der Stromsteuer und des Arbeitspreises?
10. Was bedeuten Messlokation und Marktlokation?
11. Warum erfolgt beim Schmutzwasser der Zusatz "Trinkwassermenge gilt als eingeleitete Schmutzwassermenge"?
Für die Bewässerung des Gartens kann durch neu.sw ein Gartenwasserzähler installiert werden. Dadurch werden die Kosten für das Abwasser gesenkt. Denn für das verbrauchte Gartenwasser müssen keine Abwassergebühren bezahlt werden. Unsere Mitarbeiter des Kundenservice beraten Sie gern.
12. Was ist die Grundlage für die Niederschlagswassergebühr?
13. Deckt sich der als "gezahlte Abschläge" ausgewiesene Betrag mit meinen getätigten Überweisungen/Einzahlungen?
14. Stimmte es, dass die Abschläge am Ende des laufenden Monats gezahlt werden müssen?
15. Was bedeutet "TAD" in der Abrechnung für Multimedia/Kabelfernsehen?
16. Warum sind der Rechnung die Stromkennzeichnung und ein Stromvergleich beigefügt?
Auch der Stromvergleich wird durch das EnWG gefordert. Er soll der besseren Nachvollziehbarkeit des eigenen Verbrauchs dienen.
17. Wo finde ich die Netzentgelte?
18. Was bedeutet die Position „Nebenforderungen“ auf meiner Rechnung?
Auch Gebühren aus Rücklastschriften, welche uns die Bank in Rechnung stellt und die vom Kunden nicht gezahlt wurden, sind auf der Jahresrechnung unter der Position Nebenforderungen enthalten.
19. Auf der Rechnung fehlt die Position Kabelfernsehen.
In Folge neuer Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz ist das allerdings nur noch bis zum 30. Juni 2024 erlaubt. Anschließend benötigen Sie einen separaten Vertrag, wenn Sie weiterhin Kabelfernsehen schauen möchte. Wenden Sie sich dafür bitte an unseren Kundenservice unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0395 3500-999 oder direkt im neu.sw Kundenbüro am Neubrandenburger Marktplatz. Alternative können Sie sich auch online informieren. Dort können Sie auch einen Vertrag abschließen.
Ihnen fehlt die Position Kabelfernsehen und Sie sind kein Mieter einer sich im Eigentum oder in der Verwaltung befindlichen Wohneinheit der NEUWOBA eG? Melden Sie sich bitte bei einem unserer Mitarbeiter im Kundenservice oder unter der Telefonnummer 0395 3500-999, damit der Sachverhalt geprüft werden kann.
20. Wie wird der Gasverbrauch bzw. die Thermische Energie berechnet?
Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Für die Abrechnung relevant ist die Thermische Energie in Kilowattstunden. Die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden erfolgt über die Multiplikation der Anzahl der Kubikmeter (Differenz) mit der Zustandszahl (Z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert (Brennwert). Die Z-Zahl ergibt sich aus dem Verhältnis von Volumen im Normzustand zu Volumen im Betriebszustand. Sie beschreibt den durch Druck und Temperatur bestimmten Zustand eines Gases. Z-Zahl = Normtemperatur (273,15 K) / Abrechnungstemperatur (15°C) x (Luftdruck in mbar (abhängig von der geodätischen Höhe) + Effektivdruck (Überdruck im Gaszähler gegenüber dem Luftdruck in Höhe von 22 bzw. 23 mbar) /Normdruck (1013,25 mbar). Bitte erfragen Sie den Effektivdruck bei Ihrem Netzbetreiber. Der Brennwert beschreibt den durchschnittlichen Energiegehalt des gelieferten Erdgases. Dieser wird monatlich von unserem Vorlieferanten mitgeteilt, der diesen Wert nach den anerkannten Regeln der Technik monatlich ermittelt.
21. Warum werden Gas und Fernwärme im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 mit 7% besteuert?
Der Steuersatz auf Gaslieferungen ist seit dem 01. Oktober 2022 vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Davon profitieren private Haushalte und Unternehmen. Gleiches gilt für die Fernwärmeversorgung. Auch hier kommt für Lieferungen von Wärme über ein Wärmenetz der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung. Diese Absenkung ist im Gesetz bis Ende März 2024 befristet. Danach gilt wieder der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Entsprechend werden die Abschläge ab April 2024 mit der höheren Umsatzsteuer berechnet. Kundinnen und Kunden können ihren Zählerstand zum 31. März 2024 online im neu.sw Kundenportal melden. Alternativ wird der Verbrauch mit Hilfe zuverlässiger Modelle auf der Jahresverbrauchsabrechnung 2024 geschätzt.
22. Wo finde ich die Angaben zu den CO2-Kosten für Gas und Fernwärme?
Durch Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) werden Vermieter ab dem 01.01.2023 an den Kosten für die CO2-Bepreisung beteiligt. In diesem Zusammenhang sind Erdgas- und Wärmelieferanten verpflichtet folgende Werte zur Berechnung der Kohlendioxidkosten auszuweisen:
- Brennstoffmenge: Dieser Wert entspricht der abgerechnetem Verbrauchsmenge der vorliegenden Jahresrechnung und wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben.
- Emissionsfaktor: Der Emissionsfaktor ist ein Maß für die Menge an Treibhausgasen, die bei der Erzeugung, Umwandlung oder Verbrennung eines bestimmten Energieträgers freigesetzt werden. Gemäß CO2KostAufG ist der heizwertbezogene Emissionsfaktor heranzuziehen.
- Gas: Der heizwertbezogene Emissionsfaktor für Erdgas wird auf Ihrer Rechnung in kg/kWh ausgewiesen und ist gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV) festgelegt.
- Fernwärme: Der Emissionsfaktor für Fernwärme wird gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ermittelt. Er kann erst nach Ablauf des Lieferjahres ermittelt werden und liegt somit erst im Folgejahr vor.
- CO2-Menge: Die CO₂-Menge gibt an, welche Menge CO₂ durch das Heizen freigesetzt wurde. Die Menge ist das Produkt aus verbrauchter Brennstoffmenge und Emissionsfaktor.
- CO2-Preis: Die CO2-Abgabe wurde im Jahr 2021 durch die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm beschlossen. Für jede Tonne CO2, die durch Brennstoffe im Verbrauch verursacht wird, benötigen Unternehmen ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Die Belieferung mit Erdgas unterliegt dem nationalen Emissionshandelssystem gemäß BEHG. Die Wärmeerzeugungsanlagen im Wärmenetz von neu.sw unterliegen dem Europäischen Emissionshandel gemäß TEHG.
- Gas: Im nationalen Emissionshandelssystem gilt ein Festpreissystem, d.h. der Preis pro Tonne CO2 ist fix und politisch festgelegt. Dieser beträgt im Jahr 2023 30 EUR/Tonne und steigt im Jahr 2024 auf 45 EUR/Tonne.
- Fernwärme: Gemäß CO2KostAufG ist hier der vom Umweltbundesamt für das zurückliegende Jahr veröffentlichte Zertifikatepreis (entspricht einem Durchschnittswert für ganz Deutschland) heranzuziehen.
- Betrag: Wird die CO2-Menge mit dem CO2-Preis multipliziert erhält man die Kohlendioxidkosten, die zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen sind. Das Aufteilungsverhältnis der Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter können in einem von der Bundesregierung kostenlos bereitgestellten Online-Tool berechnet werden: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1
Mit den Angaben zu den Kohlendioxidkosten kommt neu.sw der Informationspflicht gemäß CO2KostAufG nach. Die hier ausgewiesenen Kosten müssen von Ihnen nicht separat gezahlt werden. Sie finden Ihren in der Abrechnung enthaltenden CO2-Preis (Gas) bzw. Emissionspreis (Fernwärme) in der Einzelaufstellung. Die hier enthaltenen Kosten weichen von den gem. CO2KostAufG auszuweisenden Kosten ab, da für die Berechnung andere Emissionsfaktoren herangezogen werden. Die in der Abrechnung angewendeten CO2- bzw. Emissionspreise können Sie den jeweils aktuellen Preisblättern entnehmen.