Ihre Rechnung von neu.sw besteht aus einer Zusammenfassung aller Versorgungsmedien (beispielsweise Strom, Gas, Multimedia, Gartenwasser, Regenwasser, Trinkwasser und Abwasser) auf dem ersten Blatt. Darauf folgt die Einzelaufstellung der einzelnen Versorgungsmedien in Blöcken.
Nutzen Sie unsere Beispielrechnung mit ausführlichen Erklärungen der einzelnen Rechnungsbestandteile.

Sie benötigen weitere Informationen zu Ihrer Rechnung? Unter der Rubrik Häufige Fragen beantworten wir alle Themen rund um unsere Strom- und Gasprodukte sowie der Jahresrechnung.
Weiterer Service
Nutzen Sie unser Kundenportal online. Dort können Sie Zählerstände melden, Abschläge ändern, Rechnungen einsehen, Verbräuche vergleichen, Produkte wechseln und Kundendaten ändern.
Häufige Fragen
1. Wie sieht die Jahresrechnung aus?
Die Rechnung hat ein Deckblatt, auf dem alle wichtigen Informationen, wie die Jahresrechnungssumme, die gezahlten Abschläge, der neue Abschlag, die Höhe des Guthabens bzw. der Nachzahlung stehen.
Auf den Folgeseiten finden Sie die Einzelaufstellungen für jede Versorgungsleistung. Diesen können Sie genau entnehmen, an welchem Tag wir den Zählerstand abgelesen haben. Durch unser Abrechnungssystem wird dann aufgrund des Verbrauchsverhaltens, des abgelesenen Zählerstandes sowie der letzten gemeldeten Zählerstände ein Zählerstand zum 31.12. des jeweiligen Jahres berechnet. So umfasst der Abrechnungszeitraum das vollständige Verbrauchsjahr. Die Einzelaufstellung enthält auch den zu zahlenden Arbeitspreis pro kWh und den Grundpreis für den abgerechneten Zeitraum.
Der Abwasser-Gebührenbescheid, den neu.sw im Auftrag der Stadt bzw. der Gemeinden erstellt, wird gesondert ausgewiesen. Der Betrag des Gebührenbescheides ist auf dem Deckblatt aber selbstverständlich auch enthalten.
Außerdem enthält Ihre Rechnung eine detaillierte Information zu den gezahlten Abschlägen mit dem Datum sowie der Höhe der Zahlung. Hier finden Sie die neue Abschlagsberechnung sowie deren Zahlungstermine.
Ihre Rechnung enthält des Weiteren die Stromkennzeichnung, mit der die Herkunft des Stroms dokumentiert wird, die zum Zeitraum der Rechnungslegung gültigen Netzentgelte und einen Vergleich Ihres aktuellen Jahresverbrauches für Strom im Vergleich mit Durchschnittsverbräuchen in Deutschland.
Ihre Rechnung enthält ebenso einen Vergleich Ihres aktuellen Jahresverbrauches für Gas im Vergleich mit Durchschnittsverbräuchen in Deutschland.
Auf den Folgeseiten finden Sie die Einzelaufstellungen für jede Versorgungsleistung. Diesen können Sie genau entnehmen, an welchem Tag wir den Zählerstand abgelesen haben. Durch unser Abrechnungssystem wird dann aufgrund des Verbrauchsverhaltens, des abgelesenen Zählerstandes sowie der letzten gemeldeten Zählerstände ein Zählerstand zum 31.12. des jeweiligen Jahres berechnet. So umfasst der Abrechnungszeitraum das vollständige Verbrauchsjahr. Die Einzelaufstellung enthält auch den zu zahlenden Arbeitspreis pro kWh und den Grundpreis für den abgerechneten Zeitraum.
Der Abwasser-Gebührenbescheid, den neu.sw im Auftrag der Stadt bzw. der Gemeinden erstellt, wird gesondert ausgewiesen. Der Betrag des Gebührenbescheides ist auf dem Deckblatt aber selbstverständlich auch enthalten.
Außerdem enthält Ihre Rechnung eine detaillierte Information zu den gezahlten Abschlägen mit dem Datum sowie der Höhe der Zahlung. Hier finden Sie die neue Abschlagsberechnung sowie deren Zahlungstermine.
Ihre Rechnung enthält des Weiteren die Stromkennzeichnung, mit der die Herkunft des Stroms dokumentiert wird, die zum Zeitraum der Rechnungslegung gültigen Netzentgelte und einen Vergleich Ihres aktuellen Jahresverbrauches für Strom im Vergleich mit Durchschnittsverbräuchen in Deutschland.
Ihre Rechnung enthält ebenso einen Vergleich Ihres aktuellen Jahresverbrauches für Gas im Vergleich mit Durchschnittsverbräuchen in Deutschland.
2. Die Rechnung besteht aus mehreren Seiten. Ist der Rechnungsumfang notwendig?
Die jetzige Rechnung umfasst den Gesamtzeitraum des jeweiligen Jahres mit allen Zählerwechseln, Tarifänderungen und Preisanpassungen für die entsprechenden Ver- und Entsorgungsleistungen Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser und Kabelfernsehen. Um die Rechnung für Sie verständlich zu gestalten, sind mehrere Seiten zur Erläuterung notwendig.
3. Wird es auch zukünftig Abschläge geben und kann die Höhe geändert werden?
Auch künftig wird jeder Kunde im Abrechnungsjahr Abschläge in gleichbleibender Höhe entrichten, die dann zur Jahresabrechnung als Zahlungen verrechnet werden. Die genaue Abschlagshöhe und die Zahlungstermine finden Sie in der Rechnung.
Bei der Ermittlung der Abschlagshöhe werden in der Regel Ihr Vorjahresverbrauch und die aktuellen Preise für die einzelnen Medien berücksichtigt. Ändern sich die Preise oder das Abnahmeverhalten kann eine Veränderung des Abschlages vorgenommen werden. Eine Abschlagserhöhung darf i. d. R. maximal um 100 % und eine Abschlagssenkung maximal um 10 % von Ihrem Abschlag aus der letzten Jahresrechnung abweichen. Wenden Sie sich dazu bitte an einen unserer Mitarbeiter im Kundenservice oder unter 0395 3500-999. Hilfreich ist es dabei, die aktuellen Zählerstände parat zu haben.
Bei der Ermittlung der Abschlagshöhe werden in der Regel Ihr Vorjahresverbrauch und die aktuellen Preise für die einzelnen Medien berücksichtigt. Ändern sich die Preise oder das Abnahmeverhalten kann eine Veränderung des Abschlages vorgenommen werden. Eine Abschlagserhöhung darf i. d. R. maximal um 100 % und eine Abschlagssenkung maximal um 10 % von Ihrem Abschlag aus der letzten Jahresrechnung abweichen. Wenden Sie sich dazu bitte an einen unserer Mitarbeiter im Kundenservice oder unter 0395 3500-999. Hilfreich ist es dabei, die aktuellen Zählerstände parat zu haben.
4. Kann ich im Jahr auch Zählerstände übergeben und wann findet die nächste planmäßige Ablesung statt?
Ja, Sie können im Abrechnungsjahr Ihre aktuellen Zählerstände zusammen mit dem Ablesedatum übermitteln. Neben der Berücksichtigung bei Preisänderungen, kann mit dem Zählerstand auf Wunsch die Höhe des aktuellen Abschlages überprüft werden.
Zum Jahresende erfolgt die nächste planmäßige Ablesung der Zählerstände. Die Termine zur Jahresablesung werden rechtzeitig veröffentlicht.
Zum Jahresende erfolgt die nächste planmäßige Ablesung der Zählerstände. Die Termine zur Jahresablesung werden rechtzeitig veröffentlicht.
5. Wie wird der Gartenwasserzähler abgerechnet?
Der Gartenwasserzähler ist in der Kundenanlage hinter dem Haupttrinkwasserzähler installiert. Er misst die Menge Gartenwasser, für die zwar ein Trinkwasserentgelt, aber keine Abwassergebühr bezahlt werden muss.
Für die Abrechnung des Verbrauchs an Gartenwasser erscheint der Gartenwasserzähler beim Abwasser, da die verbrauchte Gartenwassermenge bereits in der vom Haupttrinkwasserzähler gemessenen Menge enthalten ist. Wichtig ist der Gartenwasserzähler für die Ermittlung der Abwassergebühr. Hierbei wird die auf dem Gartenwasserzähler abgelesene Menge von der Abwassermenge abgezogen, da für Gartenwasser keine Abwassergebühr fällig wird.
Für die Abrechnung des Verbrauchs an Gartenwasser erscheint der Gartenwasserzähler beim Abwasser, da die verbrauchte Gartenwassermenge bereits in der vom Haupttrinkwasserzähler gemessenen Menge enthalten ist. Wichtig ist der Gartenwasserzähler für die Ermittlung der Abwassergebühr. Hierbei wird die auf dem Gartenwasserzähler abgelesene Menge von der Abwassermenge abgezogen, da für Gartenwasser keine Abwassergebühr fällig wird.
6. Warum ist die Einzelaufstellung in verschiedene Blöcke unterteilt?
Die Einzelaufstellung enthält in der Regel mehrere Abrechnungsblöcke. Für jede Versorgungsleistung wird bei Änderung der Preise bzw. bei Zählerwechsel oder ähnlichem ein neuer Abrechnungsblock dargestellt, um Ihnen die entsprechende Transparenz zu bieten. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich jeder Abrechnungsblock auf einen Verbrauchswert bezieht, der durch einen Anfangs- und Endzählerstand beschrieben wird und für den ein einheitlicher Preis gilt. Das erleichtert Ihnen die Nachvollziehbarkeit der Berechnung. Werden für eine Versorgungsleistung mehrere Abrechnungsblöcke dargestellt, wird eine gesonderte Gesamtsummenzeile mit dem Bruttobetrag in EUR und dem abgerechneten Verbrauch ausgewiesen.
7. Warum wird bei mir ein geschätzter Zählerstand ausgewiesen? Wie wurde der geschätzte Zählerstand ermittelt?
Ein Zählerstand wird als geschätzt gekennzeichnet, wenn bei der Ablesung der Zähler nicht zugänglich war. Nach der Information über die Zählerablesung versucht der Ableser bis zu zweimal den Zählerstand zu ermitteln. Ist auch beim zweiten Ableseversuch der Zugang zum Zähler nicht möglich, wird dem Kunden eine Selbstablesekarte zugestellt. Werden bis zur Abrechnung keine Ableseinformationen übergeben, wird der Zählerstand in der Regel anhand des Vorjahresverbrauchs geschätzt.
8. Warum wird bei mir in der Einzelaufstellung ein berechneter Zählerstand ausgewiesen? Wie wurde der Zählerstand berechnet?
Für einen berechneten Zählerstand gibt es zwei Gründe.
Aus der Jahresrechnung können Sie genau entnehmen, an welchem Tag wir den Zählerstand abgelesen haben. Durch unser Abrechnungssystem wird dann aufgrund des Verbrauchsverhaltens, des abgelesenen Zählerstandes sowie der letzten gemeldeten Zählerstände ein Zählerstand zum 31.12. berechnet. So umfasst der Abrechnungszeitraum das vollständige Verbrauchsjahr.
Ändert sich innerhalb eines Jahres der Preis für eine Versorgungsleistung, so erfolgt die Aufteilung der Verbrauchswerte üblicherweise nach berechneten Zählerständen. Dabei berücksichtigen wir Ihren Jahresverbrauch und typische Verbrauchsmuster für Haushalts- bzw. Gewerbekunden.
Aus der Jahresrechnung können Sie genau entnehmen, an welchem Tag wir den Zählerstand abgelesen haben. Durch unser Abrechnungssystem wird dann aufgrund des Verbrauchsverhaltens, des abgelesenen Zählerstandes sowie der letzten gemeldeten Zählerstände ein Zählerstand zum 31.12. berechnet. So umfasst der Abrechnungszeitraum das vollständige Verbrauchsjahr.
Ändert sich innerhalb eines Jahres der Preis für eine Versorgungsleistung, so erfolgt die Aufteilung der Verbrauchswerte üblicherweise nach berechneten Zählerständen. Dabei berücksichtigen wir Ihren Jahresverbrauch und typische Verbrauchsmuster für Haushalts- bzw. Gewerbekunden.
9. Warum erfolgt beim Strom eine separate Ausweisung der Stromsteuer und des Arbeitspreises?
Um die Abrechnung transparent zu gestalten, werden die Stromsteuer und der Arbeitspreis getrennt dargestellt. So können vom Kunden Steuer- und Preisänderungen getrennt bewertet werden. Einige Gewerbeunternehmen benötigen außerdem die getrennte Ausweisung aus steuerlichen Gründen.
10. Was bedeuten Messlokation und Marktlokation?
Die Marktlokation ist der Punkt im Netz, an dem der Strom entnommen oder eingespeist wird bzw. das Gas entnommen wird. Die Messlokation ist der Ort der tatsächlichen, physikalischen Strom- bzw. Gasmessung und liefert die Messwerte zum innerhalb der Marktlokation erzeugten bzw. verbrauchten Strom oder Gas.
11. Warum erfolgt beim Schmutzwasser der Zusatz "Trinkwassermenge gilt als eingeleitete Schmutzwassermenge"?
Die in das Kanalsystem eingeleitete Schmutzwassermenge wird nicht durch einen Zähler erfasst. Entsprechend den jeweiligen Satzungen über die Abwassergebühren wird die Menge des eingeleiteten Schmutzwassers mit der Menge des verbrauchten Trinkwassers gleichgesetzt.
Für die Bewässerung des Gartens kann durch neu.sw ein Gartenwasserzähler installiert werden. Dadurch werden die Kosten für das Abwasser gesenkt. Denn für das verbrauchte Gartenwasser müssen keine Abwassergebühren bezahlt werden. Unsere Mitarbeiter des Kundenservice beraten Sie gern.
Für die Bewässerung des Gartens kann durch neu.sw ein Gartenwasserzähler installiert werden. Dadurch werden die Kosten für das Abwasser gesenkt. Denn für das verbrauchte Gartenwasser müssen keine Abwassergebühren bezahlt werden. Unsere Mitarbeiter des Kundenservice beraten Sie gern.
12. Was ist die Grundlage für die Niederschlagswassergebühr?
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in das öffentliche Regenwasserkanalnetz der Stadt Neubrandenburg wird eine Gebühr in Höhe von 1,50 EUR/m3 erhoben. Grundlage der Gebührenerhebung für Niederschlagswasser ist der vom Eigentümer ausgefüllte Erfassungsbogen, auf dem die Ableitungsflächen angegeben werden, von denen Niederschlagswasser abgeleitet wird.
13. Deckt sich der als "gezahlte Abschläge" ausgewiesene Betrag mit meinen getätigten Überweisungen/Einzahlungen?
Ja, dies ist der Fall, wenn es sich um Zahlungen für Versorgungsleistungen handelt und sich diese auch auf den Berechnungszeitraum beziehen. Sie finden eine Information zu den gezahlten Abschlägen als Tabelle im Anschluss an die Einzelaufstellung der Medien mit dem Datum und der Höhe der Beträge. Zahlungen, die z. B. das Vorjahr betreffen, finden bei der Darstellung keine Berücksichtigung.
14. Stimmte es, dass die Abschläge am Ende des laufenden Monats gezahlt werden müssen?
Ja, die Abschlagszahlungen werden rückwirkend zum Monatsende fällig.
15. Was bedeutet "TAD" in der Abrechnung für Multimedia/Kabelfernsehen?
TAD steht für "Teilnehmeranschlussdose". Der Begriff wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kabelfernsehversorgung (AGB Medianet) erläutert. Für Haushaltskunden wird der monatliche Preis je Wohneinheit erhoben, wobei davon ausgegangen wird, dass je Wohneinheit eine Teilnehmeranschlussdose (TAD) zur Abrechnung gelangt.
16. Warum sind der Rechnung die Stromkennzeichnung und ein Stromvergleich beigefügt?
Die Versorgungsunternehmen wurden mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, ihre Kunden über die Stromherkunft zu informieren. Hierbei sind die Daten von neu.sw im Vergleich mit Deutschland dargestellt.
Auch der Stromvergleich wird durch das EnWG gefordert. Er soll der besseren Nachvollziehbarkeit des eigenen Verbrauchs dienen.
Auch der Stromvergleich wird durch das EnWG gefordert. Er soll der besseren Nachvollziehbarkeit des eigenen Verbrauchs dienen.
17. Wo finde ich die Netzentgelte?
Die Netzentgelte für Strom und Erdgas finden Sie in der Einzelaufstellung für das jeweilige Medium. Hier sind der Gesamtbetrag und die einzelnen Bestandteile wie die Konzessionsabgabe, die Messdienstleistung und der Messstellenbetrieb aufgeführt.
18. Was bedeutet die Position „Nebenforderungen“ auf meiner Rechnung?
Unter der Position Nebenforderungen haben wir für unsere Kunden die Forderungen zusammengefasst, die nicht in den Abschlagsforderungen enthalten sind, z. B. Kosten für eine Mahnung, die der Kunde erhalten hat. Oft ist es so, dass der Kunde den angemahnten Betrag bzw. Abschlag zahlt, aber einfach vergisst, die Mahngebühr zu begleichen.
Auch Gebühren aus Rücklastschriften, welche uns die Bank in Rechnung stellt und die vom Kunden nicht gezahlt wurden, sind auf der Jahresrechnung unter der Position Nebenforderungen enthalten.
Auch Gebühren aus Rücklastschriften, welche uns die Bank in Rechnung stellt und die vom Kunden nicht gezahlt wurden, sind auf der Jahresrechnung unter der Position Nebenforderungen enthalten.
19. Auf der Rechnung fehlt die Position Kabelfernsehen.
Sind Sie Mieter einer sich im Eigentum oder in der Verwaltung befindlichen Wohneinheit der NEUWOBA eG übernimmt diese die Abrechnung für die Lieferung von Kabelfernsehen/Radio im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.
Ihnen fehlt die Position Kabelfernsehen und Sie sind kein Mieter einer sich im Eigentum oder in der Verwaltung befindlichen Wohneinheit der NEUWOBA eG. Melden Sie sich bitte bei einem unserer Mitarbeiter im Kundenservice oder unter der Telefonnummer 0395 3500-999, damit der Sachverhalt geprüft werden kann.
Ihnen fehlt die Position Kabelfernsehen und Sie sind kein Mieter einer sich im Eigentum oder in der Verwaltung befindlichen Wohneinheit der NEUWOBA eG. Melden Sie sich bitte bei einem unserer Mitarbeiter im Kundenservice oder unter der Telefonnummer 0395 3500-999, damit der Sachverhalt geprüft werden kann.
20. Wie ist die Versorgung mit fitflat tv für Mieter der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (neuwoges) bzw. der Haveg Immobilien GmbH (Haveg) geregelt?
Zum 01.01.2015 wurden die fitflat tv Preise für die Mieter einer sich im Eigentum oder in der Verwaltung befindlichen Mieteinheit der neuwoges/Haveg gesenkt.
Die Abrechnung der Preise erfolgt seit dem 01.01.2015 unter den Produktnamen:
Seit dem 15.11.2018 werden die Produkte fitflat tv spezial und fitflat tv spezial plus unter den Produktnamen fitflat connect inkl. fitflat basic tv bzw. fitflat connect inkl. fitflat basic tv plus geführt und auch abgerechnet.
*Alle Preise sind Nettoangaben.
Für alle anderen Kabelfernsehkunden wurde der Preis für fitflat tv nicht angepasst.
Produkt | Preise* bis 31.12.2014 | Preise* ab 01.01.2015 |
---|---|---|
fitflat tv | 10,08 EUR/Monat | 9,00 EUR/Monat |
fitflat tv plus | 9,41 EUR/Monat | 7,00 EUR/Monat |
Die Abrechnung der Preise erfolgt seit dem 01.01.2015 unter den Produktnamen:
Produkt | Preise ab 01.01.2015 | |
---|---|---|
fitflat tv spezial | 9,00 EUR/Monat | (Kabelfernsehpreis ohne weiteres fitflat Produkt) |
fitflat tv spezial plus | 7,00 EUR/Monat | (Kabelfernsehpreis mit weiterem fitflat Produkt) |
Seit dem 15.11.2018 werden die Produkte fitflat tv spezial und fitflat tv spezial plus unter den Produktnamen fitflat connect inkl. fitflat basic tv bzw. fitflat connect inkl. fitflat basic tv plus geführt und auch abgerechnet.
*Alle Preise sind Nettoangaben.
Für alle anderen Kabelfernsehkunden wurde der Preis für fitflat tv nicht angepasst.
21. Wie wird der Gasverbrauch bzw. die Thermische Energie berechnet?
Die Gasabrechnung erfolgt nach den angewendeten Verfahren nach DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ Ausgabe 11/2008 und den gültigen Beiblättern.
Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Für die Abrechnung relevant ist die Thermische Energie in Kilowattstunden. Die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden erfolgt über die Multiplikation der Anzahl der Kubikmeter (Differenz) mit der Zustandszahl (Z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert (Brennwert). Die Z-Zahl ergibt sich aus dem Verhältnis von Volumen im Normzustand zu Volumen im Betriebszustand. Sie beschreibt den durch Druck und Temperatur bestimmten Zustand eines Gases. Z-Zahl = Normtemperatur (273,15 K) / Abrechnungstemperatur (15°C) x (Luftdruck in mbar (abhängig von der geodätischen Höhe) + Effektivdruck (Überdruck im Gaszähler gegenüber dem Luftdruck in Höhe von 22 bzw. 23 mbar) /Normdruck (1013,25 mbar). Bitte erfragen Sie den Effektivdruck bei Ihrem Netzbetreiber. Der Brennwert beschreibt den durchschnittlichen Energiegehalt des gelieferten Erdgases. Dieser wird monatlich von unserem Vorlieferanten mitgeteilt, der diesen Wert nach den anerkannten Regeln der Technik monatlich ermittelt.
Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Für die Abrechnung relevant ist die Thermische Energie in Kilowattstunden. Die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden erfolgt über die Multiplikation der Anzahl der Kubikmeter (Differenz) mit der Zustandszahl (Z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert (Brennwert). Die Z-Zahl ergibt sich aus dem Verhältnis von Volumen im Normzustand zu Volumen im Betriebszustand. Sie beschreibt den durch Druck und Temperatur bestimmten Zustand eines Gases. Z-Zahl = Normtemperatur (273,15 K) / Abrechnungstemperatur (15°C) x (Luftdruck in mbar (abhängig von der geodätischen Höhe) + Effektivdruck (Überdruck im Gaszähler gegenüber dem Luftdruck in Höhe von 22 bzw. 23 mbar) /Normdruck (1013,25 mbar). Bitte erfragen Sie den Effektivdruck bei Ihrem Netzbetreiber. Der Brennwert beschreibt den durchschnittlichen Energiegehalt des gelieferten Erdgases. Dieser wird monatlich von unserem Vorlieferanten mitgeteilt, der diesen Wert nach den anerkannten Regeln der Technik monatlich ermittelt.
22. Warum wird für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 eine Umsatzsteuer von 16 % angegeben?
neu.sw gibt die beschlossene Umsatzsteuersenkung der Bundesregierung im Zuge des Corona-Konjukturpaketes direkt an seine Kunden weiter. Die Maßnahme gilt von Juli bis Dezember 2020, also für das zweite Halbjahr. neu.sw kann aber für alle Kunden, die eine Jahresverbrauchsrechnung erhalten, die niedrigere Umsatzsteuer sogar für das komplette Jahr 2020 berechnen. Möglich macht das der Sonderfall, dass es sich bei der Lieferung von Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser um so genannte Dauerleistungen handelt. Das sind Leistungen, die über einen längeren Zeitraum erbracht und erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums abgerechnet werden. Die meisten unserer Kunden erhalten die Abrechnung dafür am Jahresende. Die Ablesungen erfolgen im Dezember 2020. Deshalb gilt der dann gültige Steuersatz für das gesamte Jahr. Das sind also in diesem Dezember 16 Prozent statt der üblichen 19 Prozent bzw. für Wasser 5 statt 7 Prozent.