1. Was ist Fernwärme?
Fernwärme wird zum Heizen und zur Warmwasserbereitung verwendet. Die Neubrandenburger Fernwärme entsteht im modernen, umweltfreundlichen Verfahren der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Prozess). Dabei werden unter Einsatz von Erdgas sowohl Fernwärme als auch Strom produziert. Die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme wird über technische Anlagen ausgekoppelt und in das Fernwärmenetz eingespeist. In der Hausanschlussstation für Fernwärme wird in einem Wärmetauscher das Wasser im Heizsystem des Hauses erhitzt. Nachdem die Wärme in den Gebäuden verbraucht wurde, fließt das abgekühlte Wasser wieder zum Kraftwerk zurück und wird dort erneut aufgeheizt.
2. Steht die Fernwärme das ganze Jahr zur Verfügung?
Unsere Kunden werden das ganze Jahr mit Fernwärme versorgt. Die Temperatur wird entsprechend der jeweiligen Außentemperatur geregelt. Für die Bereitung von warmem Wasser kommt auch im Sommer immer genügend Fernwärme in den Haushalten an.
3. Wie kommt Fernwärme ins Haus?
Sofern ein Fernwärme-Hausanschluss möglich ist, kann ein Umstieg vom herkömmlichen Heizsystem auf Fernwärme relativ unkompliziert erfolgen. Hierzu sind Erdarbeiten nötig, um den Hausanschluss von der Hauptleitung bis hin zum Gebäude zu verlegen. In der Hauswand werden zwei Kernbohrungen (für Vor- und Rücklauf) vorgenommen, damit die Hausanschlussleitung bis in das Gebäude verlegt und an die Hausanschlussstation angeschlossen werden kann.
4. Wie viel Platz braucht eine Fernwärme-Hausanschlussstation?
Die Hausanschlussstation für Fernwärme benötigt bis zu einer Anschlussleistung von 50 kW ca. einen Quadratmeter Wand- bzw. Bodenfläche.
5. Wie wird der Verbrauch von Fernwärme gemessen?
Der Verbrauch wird über einen geeichten Wärmezähler gemessen und kann jederzeit selbst kontrolliert werden.
6. Welche Vorteile bringt die Fernwärme?
Die Fernwärme in Neubrandenburg wird im Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerk erzeugt und über ein Rohrsystem zum Kunden geliefert. Die sonst im Haus entstehenden Kosten für den Heizkessel, den Brenner und das Brennstofflager fallen weg. Auch ein Schornstein ist nicht notwendig. Somit entstehen auch keine Kosten für die Wartung und den Schornsteinfeger. Fernwärme ist eine sichere Wärme, jederzeit verfügbar, effizient und umweltschonend. Sie hat einen geringen CO2-Ausstoß. Fernwärme ist ein Endprodukt ohne Verluste wie Wirkungsgrad oder Brennwert.
Wichtig für Vermieter und Bauherren!
Primärenergiefaktor der Fernwärme in Neubrandenburg
Die Neubrandenburger Stadtwerke haben sich den Primärenergiefaktor ihrer Fernwärme zertifizieren lassen. Der Primärenergiefaktor ist mit 0,15 einer der niedrigsten in Deutschland. Damit können Häuslebauer und Sanierer von Gebäuden Geld beim Gebäudewärmeschutz sparen, denn der Primärenergiefaktor geht beim Neubau und bei der Sanierung mit in die Berechnungen des Architekten oder des Bauplaners für den Energieausweis ein. Je günstiger – also je niedriger - der Primärenergiefaktor ist, der bei der Energieversorgung eines Gebäudes ausgewiesen wird, desto niedriger sind die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Fenstern und Wänden.
Was ist wichtig für Hauseigentümer und Planer?
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Die Energieeinsparverordnung begrenzt z. B. den maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes. Dieser errechnet sich aus dem Produkt des zu erwartenden jährlichen Endenergiebedarfs für Heizung, Klimatisierung und Warmwasserbereitung und des sogenannten Primärenergiefaktors.
Der Primärenergiefaktor ist ein Maß für die Effizienz, mit der die Primärenergie für Heizzwecke nutzbar gemacht wird. Ein niedriger Primärenergiefaktor ermöglicht eine kostengünstige und einfache Erfüllung der strengen gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig erleichtert der niedrige Primärenergiefaktor unserer Fernwärme auch die Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten der KfW Bankengruppe. Aktuelle Programme finden Sie unter www.kfw.de/kfw.de.html.
Programme der KfW, bei denen der Primärenergiefaktor Berücksichtigung findet, sind u. a. Nr. 151 und Nr. 152. Weitere Programme finden Sie unter www.kfw.de/kfw.de.html.
Mit einem ebenfalls zertifizierten Wert von 94,1 % Anteil der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Fernwärme in Neubrandenburg werden auch die Anforderungen aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllt. Hier wird im § 7 Abs. 3 EEWärmeG gefordert, dass bei Deckung des Wärmeenergiebedarfs von Gebäuden aus Fernwärme, diese mindestens zu 50 % aus KWK-Anlagen stammen muss.
neu.sw empfiehlt Fernwärme.
Denn wer mit Fernwärme heizt, kann beispielsweise die Kosten für die Wärmedämmung und die Verglasung und damit die Ausgaben für die Gebäudesanierung oder den Neubau verringern.
Wichtig für Vermieter und Bauherren!
Primärenergiefaktor der Fernwärme in Neubrandenburg
Die Neubrandenburger Stadtwerke haben sich den Primärenergiefaktor ihrer Fernwärme zertifizieren lassen. Der Primärenergiefaktor ist mit 0,15 einer der niedrigsten in Deutschland. Damit können Häuslebauer und Sanierer von Gebäuden Geld beim Gebäudewärmeschutz sparen, denn der Primärenergiefaktor geht beim Neubau und bei der Sanierung mit in die Berechnungen des Architekten oder des Bauplaners für den Energieausweis ein. Je günstiger – also je niedriger - der Primärenergiefaktor ist, der bei der Energieversorgung eines Gebäudes ausgewiesen wird, desto niedriger sind die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach, Fenstern und Wänden.
Was ist wichtig für Hauseigentümer und Planer?
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Die Energieeinsparverordnung begrenzt z. B. den maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes. Dieser errechnet sich aus dem Produkt des zu erwartenden jährlichen Endenergiebedarfs für Heizung, Klimatisierung und Warmwasserbereitung und des sogenannten Primärenergiefaktors.
Der Primärenergiefaktor ist ein Maß für die Effizienz, mit der die Primärenergie für Heizzwecke nutzbar gemacht wird. Ein niedriger Primärenergiefaktor ermöglicht eine kostengünstige und einfache Erfüllung der strengen gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig erleichtert der niedrige Primärenergiefaktor unserer Fernwärme auch die Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten der KfW Bankengruppe. Aktuelle Programme finden Sie unter www.kfw.de/kfw.de.html.
Programme der KfW, bei denen der Primärenergiefaktor Berücksichtigung findet, sind u. a. Nr. 151 und Nr. 152. Weitere Programme finden Sie unter www.kfw.de/kfw.de.html.
Mit einem ebenfalls zertifizierten Wert von 94,1 % Anteil der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Fernwärme in Neubrandenburg werden auch die Anforderungen aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllt. Hier wird im § 7 Abs. 3 EEWärmeG gefordert, dass bei Deckung des Wärmeenergiebedarfs von Gebäuden aus Fernwärme, diese mindestens zu 50 % aus KWK-Anlagen stammen muss.
neu.sw empfiehlt Fernwärme.
Denn wer mit Fernwärme heizt, kann beispielsweise die Kosten für die Wärmedämmung und die Verglasung und damit die Ausgaben für die Gebäudesanierung oder den Neubau verringern.
7. Wer baut eine Fernwärme-Heizung ein?
Jeder Heizungsinstallateur kann eine Fernwärme-Heizung einbauen. Der Anschluss an das Leitungsnetz erfolgt über neu.sw. Bei Interesse oder Fragen beraten wir gern persönlich in unseren Kundenbüros oder telefonisch unter Telefonnummer 0395 3500-999.
8. Funktioniert Fernwärme bei allen Heizungsarten?
Ja, Fernwärme ist sowohl bei normalen Heizkörpern als auch bei Fußbodenheizung und Warmwasser-Bereitung einsetzbar.
9. Wie setzt sich der Preis für die Fernwärme zusammen?
Der Preis für die Fernwärme setzt sich aus drei Teilen zusammen: Arbeitspreis, Emissionspreis und Grund-/Leistungspreis. Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig. Der Verbrauch wird in kWh gemessen und über den installierten Wärmemengenzähler erfasst. Auch der Emissionspreis ist verbrauchsabhängig und ist der Preis für den erforderlichen Zukauf von Emissionshandelszertifikaten für den Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen. Der Grund- oder Leistungspreis ist vom Verbrauch unabhängig und ist der Preis für die zur Verfügung gestellte maximale Fernwärme-Leistung. Der Messpreis ist ebenfalls vom Verbrauch unabhängig. Er beinhaltet den Preis für den Fernwärmezähler (Wärmemengenrechner) und die Kosten für die Ablesung und Abrechnung.
10. Wonach richtet sich die Einstufung in eine Preiskategorie?
Die Einstufung ist abhängig von der Fernwärme-Anschlussleistung. Bis zu einer Anschlussleistung von 16 kW wird nach den Preisen der Preisstufe 1 abgerechnet. In der Regel finden sich in dieser Preisstufe die Eigenheimkunden wieder. Ist die Anschlussleistung größer als 16 kW, kommen die Preise der Preisstufe 2 zur Anwendung.
11. Wie erfolgt die Abrechnung der Fernwärmelieferung?
Während des laufenden Jahres werden monatliche Abschlagszahlungen durch neu.sw erhoben. Diese richten sich nach dem Verbrauch im Vorjahr. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahresrechnung zu Beginn des Folgejahres entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch.
Kunden mit einem sehr hohen Fernwärmeverbrauch erhalten monatliche Rechnungen auf der Grundlage von abgelesenen Zählerständen.
Kunden mit einem sehr hohen Fernwärmeverbrauch erhalten monatliche Rechnungen auf der Grundlage von abgelesenen Zählerständen.
12. Wie hoch sind die aktuellen Fernwärme-Preise?
Die neu.sw Fernwärmepreise werden jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres angepasst. Für 2024 sinkt der Arbeitspreis, der Emissionspreis und der Grund-/Leistungspreis steigen hingegen. Die konkreten Preise und eine Beispielrechnung finden Sie unter https://www.neu-sw.de/Fernwaerme/Preisinformationen.
13. Was ist die Preisänderungsklausel?
Die neu.sw Fernwärmepreise werden mit Hilfe einer Preisgleitklausel ermittelt. Sie bildet die Kostensituation der Fernwärmeerzeugung ab und berücksichtigt mit den Parametern insbesondere auch die Verhältnisse am allgemeinen Energiemarkt.
Die Preisgleitklausel finden Sie in den Preisbestimmungen, die Vertragsbestandteil sind. Dort sind die Formeln sowie die Erklärung der verwendeten Indizes verankert.
Selbstverständlich finden Sie die entsprechenden Erläuterungen auch auf unserer Internetseite unter www.neu-sw.de/Fernwaerme/Preisinformationen.
Die Preisgleitklausel finden Sie in den Preisbestimmungen, die Vertragsbestandteil sind. Dort sind die Formeln sowie die Erklärung der verwendeten Indizes verankert.
Selbstverständlich finden Sie die entsprechenden Erläuterungen auch auf unserer Internetseite unter www.neu-sw.de/Fernwaerme/Preisinformationen.
14. Was habe ich als Privatkunde für Fernwärme mit Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu tun? Warum enthält die Preisgleitklausel einen Formelwert für den Investitionsgüterpreisindex (IN) oder Settlementpreis (EEX)?
Gemäß § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV müssen Fernwärmepreisgleitklauseln so ausgestaltet sein, dass sie die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen sowie die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Ein wesentlicher Aspekt bei der Abbildung der Brennstoffkosten in der Preisänderungsklausel ist, dass der zur Fernwärmeerzeugung eingesetzte Brennstoff durch einen Index dargestellt wird, der an die tatsächliche Entwicklung des bei der Wärmeerzeugung überwiegend eingesetzten Brennstoffes anknüpft. Die Beschaffung von Kraftwerksgas für die Erzeugung von Fernwärme erfolgt bei neu.sw am Terminmarkt. Die Entwicklung der Brennstoffkosten wird in der Preisänderungsformel für den Arbeitspreis deshalb über die EEX (Gaspreise am Terminmarkt für das Marktgebiet Gaspool) abgebildet.
Um die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen zu berücksichtigen, werden in der Preisänderungsformel zur Bildung des Arbeitspreises darüber hinaus der Zentralheizungsindex und der Lohn verwendet.
Die Entwicklung der Grund- und Leistungspreise ist abhängig von der Entwicklung des Investitionsgüterpreisindex.
Die zur Preisbildung relevanten Werte des Wärmepreisindex (bis 2018 Zentralheizungsindex) und des Investitionsgüterpreisindex können Sie den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
Um die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen zu berücksichtigen, werden in der Preisänderungsformel zur Bildung des Arbeitspreises darüber hinaus der Zentralheizungsindex und der Lohn verwendet.
Die Entwicklung der Grund- und Leistungspreise ist abhängig von der Entwicklung des Investitionsgüterpreisindex.
Die zur Preisbildung relevanten Werte des Wärmepreisindex (bis 2018 Zentralheizungsindex) und des Investitionsgüterpreisindex können Sie den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
15. Warum ist die Fernwärme teurer als Erdgas?
Neben einer günstigen Heiz- und Warmwasserversorgung sind es vor allem die Platzersparnisse, die viele Kunden dazu veranlassen, Fernwärme zu beziehen. Für die Technik wird nur wenig Raum benötigt, denn die Übergabestation mit dem Wärmemengenmesser ist klein und kompakt. Ein großer Heizkessel ist nicht nötig, dadurch fallen keine Wartungskosten an. Da keine Verbrennung innerhalb der eigenen vier Wände stattfindet – die Wärme wird ja bereits im GuD-Kraftwerk produziert und nur noch zu unseren Kunden transportiert – entstehen hier weder Abgase noch Ruß, Rauch oder Gerüche, wodurch kein Schornstein nötig ist. Das spart die Kosten für den Schornsteinfeger.
Kosten entstehen neu.sw, beispielsweise für die Wartung des GuD-Kraftwerks oder auch des Fernwärmenetzes.
Kosten entstehen neu.sw, beispielsweise für die Wartung des GuD-Kraftwerks oder auch des Fernwärmenetzes.
16. Warum entwickelt sich der Fernwärmepreis unabhängig der Ölpreise?
Unsere Fernwärme wird im GuD-Kraftwerk aus Gas produziert. Die Entwicklung des Rohölpreises hat bei der Entwicklung des Erdgaspreises nur eine untergeordnete Bedeutung, da der Erdgas- und der Ölpreismarkt mittlerweile zwei eigenständige Märkte darstellen, deren Preisentwicklung durch größtenteils voneinander unabhängige Faktoren bestimmt wird. Der Fernwärmepreis ist deshalb lt. Preisbestimmungen an die Gaspreisentwicklung gekoppelt.