Das Abkochgebot für Trinkwasser in den Orten Neuenkirchen, Glocksin, Magdalenenhöh und Luisenhof ist aufgehoben. Das hat das zuständige Gesundheitsamt heute bekanntgegeben.
Die aktuellen laboranalytischen Untersuchungen bestätigen, dass das Trinkwasser wieder den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Leitungswasser kann daher ab sofort wieder uneingeschränkt und ohne vorheriges Abkochen genutzt werden.
Das Abkochgebot war vor zwei Wochen angeordnet worden, nachdem infolge eines Wasserrohrbruchs zwischen Neverin und Glocksin Anfang Juni Erde in einen Leitungsabschnitt eingedrungen war. Nach der Reparatur wurde das Trinkwassernetz mehrfach gespült und durch regelmäßige Wasserproben überwacht. Die abschließenden Untersuchungsergebnisse bestätigen nun die einwandfreie Trinkwasserqualität.
neu.sw bedankt sich bei allen betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihr Verständnis.