Aktuell erhalten einige Haushalte in Neubrandenburg Schreiben zum Austausch ihres Stromzählers gegen einen sogenannten „Smart Meter“, also einen intelligenten Stromzähler. Dabei vermitteln die Anbieter den Eindruck, der Wechsel sei verpflichtend und kurzfristig erforderlich.
Achtung: Kein genereller Zwang zum Stromzähler-Tausch
Bitte beachten Sie:
- Es besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht, ein intelligentes Messsystem zu installieren. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei einem Stromverbrauch über 6.000 kWh im Jahr oder bei Photovoltaik-Anlagen über 7 kW angeschlossene Leistung.
- Ein intelligentes Messsystem kann vor allem bei dynamischen Stromtarifen oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpe, Wallbox, Stromspeicher oder Klimaanlage) Vorteile bieten. Andernfalls ist es meist teurer als ein konventioneller oder digitaler Stromzähler.
- Die Neubrandenburger Stadtwerke sind im Stromnetzgebiet Neubrandenburg das gesetzlich zuständige Unternehmen für den Messbetrieb und damit für den Einbau, Betrieb und Austausch von Stromzählern. Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig über Zählerwechsel informiert und müssen nicht selbst tätig werden.
- Ein Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber ist möglich. Zuvor bietet sich ein Vergleich mit unseren gesetzlich festgelegten Preisen an. Externe Messstellenbetreiber verursachen oft höhere Kosten.
Bitte prüfen Sie Schreiben von fremden Anbietern sehr sorgfältig und lassen sich nicht durch Fristen oder vermeintlichen Zeitdruck verunsichern.
Weitere Informationen zu intelligenten und digitalen Stromzählern finden Sie unter https://www.neu-sw.de/netze/messung/moderne-messeinrichtungen.
Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gern weiter: kundenservice@neu-sw.de oder 0395 3500-999. Unter www.neu-sw.de sind außerdem ein Online-Chat und der Rückruf-Service eingerichtet.