Das Abkochgebot für Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz in den Orten Neuenkirchen, Glocksin, Magdalenenhöh und Luisenhof bleibt vorerst bestehen. Das zuständige Gesundheitsamt hatte die Maßnahme vor zwei Wochen vorsorglich angeordnet.
Abschließende Untersuchungsergebnisse liegen zwischenzeitlich noch nicht vor. Zur Bestätigung der Trinkwasserqualität werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt am 9. Juli 2026 noch einmal Wasserproben entnommen und anschließend laboranalytisch ausgewertet. Bis zum Vorliegen dieser Ergebnisse und einer ausdrücklichen Aufhebung durch das Gesundheitsamt bleibt das Abkochgebot weiterhin in Kraft.
Das bedeutet, Leitungswasser soll vor dem Verzehr 3 Minuten abgekocht werden. Dies gilt insbesondere für Getränke, Speisezubereitung und Zähneputzen. Zum Duschen und Waschen kann das Wasser ohne Abkochen genutzt werden.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Wasserrohrbruch zwischen Neverin und Glocksin Anfang Juni, bei dem Erde in einen Leitungsabschnitt eingedrungen war. Seit der Reparatur wurde das Netz mehrfach gespült. Die Trinkwasserqualität wird durch regelmäßige Beprobungen überwacht.
neu.sw bittet alle betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und wird über die weitere Entwicklung informieren.