Die neu.sw Schwimmhalle öffnet vom 28. Januar 2022 an wieder für das öffentliche Baden. Erster Einlass ist um 5.30 Uhr. Um 13.00 Uhr beginnt das Seniorenschwimmen. Von 20.00 – 22.30 Uhr ist noch einmal fürs öffentliche Baden geöffnet.

 

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Die Öffnung ist möglich aufgrund der Lockerungen der Corona-Regeln gemäß der Landesverordnung. Damit gilt in der Schwimmhalle 2G-Plus:

  • Außerhalb des Badebereiches (im Foyer und in den Umkleiden) muss eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) getragen werden.
  • Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt und müssen zusätzlich einen negativen Coronatest vorweisen. Bei Schülerinnen und Schülern genügt (außer in den Schulferien) der Schülerausweis oder die Schulbescheinigung als Testnachweis. Die Testerfordernis entfällt ab dem Tag der Boosterimpfung.


Es bleibt bis einschließlich 4. Februar bei den bekannten Öffnungszeiten. Danach gelten wegen der Winterferien veränderte Öffnungszeiten.

Änderungen aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns sind kurzfristig möglich.

Alle Informationen finden Sie unter www.neu-sw.de/schwimmhalle.