Gestiegene Energiepreise belasten viele Menschen und Unternehmen sehr stark. Die Bundesregierung sorgt deshalb für Entlastungen, die aus Mitteln des Bundes finanziert werden. Dazu zählen die Strom-, Gas-, und Wärmepreisbremsen. Damit werden die Kosten gedeckelt.


In diesem Jahr zahlen Sie für 80 Prozent Ihres Jahresverbrauchs einen vergünstigten Preis. Für die darüberhinausgehende Menge zahlen Sie den Preis Ihres Tarifs.

Die Preisbremsen wurden Ende 2022 beschlossen. Ab 1. März 2023 werden sie umgesetzt – und gelten dann rückwirkend auch für Januar und Februar. Wir informieren Sie als unsere Kundinnen und Kunden zeitnah schriftlich darüber, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.


Strompreisbremse
für Haushalte und kleine Unternehmen

  • Preisdeckel 40 Cent/kWh (brutto) für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs; in der Regel beruhend auf dem Jahresverbrauch von 2022
  • für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Arbeitspreis Ihres vertraglich vereinbarten Tarifs
  • Entlastung greift mit dem Abschlag für März 2023
  • schriftliche Information über neuen Abschlag und Verrechnung der Monate Januar und Februar
  • vorerst auf das Jahr 2023 begrenzt, Bundesregierung kann bis 30. April 2024 verlängern
  • mit dem Energiekostenrechner der Bundesregierung voraussichtliche Entlastung berechnen
Gaspreisbremse
für Haushalte und kleine Unternehmen

  • Preisdeckel 12 Cent/kWh (brutto) für 80 % des Jahresverbrauchs; gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage für Ihren

    Erstattungsbetrag ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch (in der Regel basierend auf Ihrem Gesamtverbrauch im Jahr 2021)

  • für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Arbeitspreis Ihres vertraglich vereinbarten Tarifs
  • Entlastung greift mit dem Abschlag für März 2023
  • schriftliche Information über neuen Abschlag und Verrechnung der Monate Januar und Februar
  • vorerst auf das Jahr 2023 begrenzt; Bundesregierung kann bis 30. April 2024 verlängern
  • mit dem Energiekostenrechner der Bundesregierung voraussichtliche Entlastung berechnen
Wärmepreisbremse
für Haushalte und kleine Unternehmen

  • Preisdeckel 9,5 Cent/kWh (brutto) für 80 % des Jahresverbrauchs; gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage für Ihren

    Erstattungsbetrag ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch (in der Regel basierend auf Ihrem Gesamtverbrauch im Jahr 2021)

  • für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Arbeitspreis Ihres vertraglich vereinbarten Tarifs
  • Entlastung greift mit dem Abschlag für März 2023 Schriftliche Information über neuen Abschlag und Verrechnung der Monate Januar und Februar
  • vorerst auf das Jahr 2023 begrenzt; Bundesregierung kann bis 30. April 2024 verlängern

Je mehr sie sparen, desto stärker profitieren Sie von den Preisbremsen. Tipps zum Energiesparen finden Sie unter anderem unter www.neu-sw.de/energiespartipps.