Vom 1. Juli an fällt die staatliche EEG-Umlage weg. Das bedeutet eine Entlastung bei den Strompreisen. Eine gute Nachricht auch für Kundinnen und Kunden von neu.sw.


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EEG steht für Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Umlage förderte in den vergangenen Jahren die Erzeugung von Strom in Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen. Zuletzt betrug sie 3,723 ct/kWh. Diese Kosten entfallen künftig. Das hatte der Bundestag beschlossen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Der Strompreis reduziert sich nun entsprechend. Kundinnen und Kunden müssen nichts dafür tun.

Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen ändert sich mit dem Wegfall der EEG-Umlage nicht. Die Verrechnung erfolgt in der nächsten Jahresrechnung. Dazu wird neu.sw auf Grundlage der zum kommenden Jahreswechsel gemeldeten Zählerstände den Verbrauch für das zweite Halbjahr nach einem gesetzlich vorgegebenen Modell (Standardlastprofil) hochrechnen. Diese Prognosen sind sehr präzise. Sie haben sich seit Jahren bewährt – auch bei der vorübergehenden Umsatzsteuersenkung 2020.

Kunden, die ihren Zählerstand dennoch melden wollen, können dies mit einer Ablesung zum Stichtag 30. Juni 2022 tun, entweder über die "dein nb" App oder über das neu.sw Kundenportal unter www.neu-sw.de/kundencenter.


Was ist die EEG-Umlage

Die Umlage finanziert den Ausbau von Ökostrom-Anlagen in Deutschland. Damit soll die Energiewende hin zu mehr erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Die Umlage war im Jahr 2000 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben worden und seither Bestand der Stromrechnung. Ausnahmen galten aus Wettbewerbsgründen für stromverbrauchsintensive Industriezweige. Künftig wird die EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt finanziert.