In den Neubrandenburger Stadtbussen gilt vom 24. November an die 3G-Regel. Ausnahmen gelten für kleine Kinder und Schüler.



Zutritt zum Bus haben nur noch Fahrgäste, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die jeweiligen Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Die Neubrandenburger Verkehrsbetriebe setzen mit "3G" eine Vorgabe aus dem neuen Infektionsschutzgesetz um. Damit soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Fahrgäste werden mit Aushängen und Durchsagen über die neuen Regelungen informiert. Die Behörden werden stichprobenartig Kontrollen durchführen. 

Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, benötigen keinen Nachweis, weil sie regelmäßig für die Schule getestet werden. Für Kinder unter 6 Jahren gilt 3G nicht.

Erweiterte Corona-Regeln für die Eislaufhalle

Für die neu.sw Eislaufhalle sind die Corona-Regeln vom Gesundheitsamt noch einmal angepasst worden. Das zuständige Gesundheitsamt hat heute mitgeteilt, dass die Maskenpflicht in der gesamten Halle gilt, also auch auf der Eisfläche.

Die Eislaufhalle öffnet morgen, am 24. November. Neben der Maskenpflicht gilt die 2G-Regel. Zutritt haben also nur Geimpfte und Genesene. Ausnahmen gelten für Gäste unter 18 Jahren. Sie benötigen einen aktuellen negativen Corona-Test. Bei Schülerinnen und Schülern ist außerhalb der Ferien kein Test erforderlich, weil sie regelmäßig für die Schule getestet werden. Da bei älteren Jugendlichen nicht immer klar ersichtlich ist, ob sie Schüler oder Azubis bzw. Studenten sind, müssen sie auf Verlangen einen Schulnachweis (Schülerfahrkarte, Schülerausweis, Schulbescheinigung) vorlegen. Kinder unter 7 Jahren benötigen keine Nachweise.