Die Bundesregierung hat sich auf einen 200 Milliarden Euro Abwehrschirm geeinigt, um die steigenden Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher abzufedern. Die Gasbeschaffungsumlage tritt demnach nicht in Kraft.

Am 30. September 2022 haben Bundeskanzler Scholz und Wirtschaftsminister Habeck angekündigt, dass die Gasbeschaffungsumlage rechtzeitig vor dem ursprünglich geplanten Inkrafttreten am 1. Oktober 2022 per Verordnung wieder zurückgezogen werden soll. In diesem Fall wird neu.sw die Gasbeschaffungsumlage nicht erheben - entgegen der Preisanpassungsschreiben, die Mitte September versendet worden waren. Die Gasumlage war zunächst auf 2,419 ct/kWh festgelegt. Die zuletzt ebenfalls eingeführte Gasspeicherumlage bleibt und wird vom 1. Oktober 2022 an erhoben. Sie ist derzeit auf 0,059 ct/kWh festgesetzt.
Hier finden Sie die einzelnen Maßnahmen des Abwehrschirms.

Inzwischen auf den Weg gebracht, ist die Umsatzsteuersenkung auf Gaslieferungen. Der Steuersatz soll hier vom 1. Oktober 2022 bis 30. März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Davon profitieren private Haushalte und Unternehmen. Das entsprechende "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" ist aktuell noch im Gesetzgebungsprozess. Wird es beschlossen, tritt es rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Sobald die Steuersenkung gesetzlich fixiert ist, werden wir sie selbstverständlich entsprechend berücksichtigen. Das geschieht automatisch. Kundinnen und Kunden werden nicht extra angeschrieben.

Informationen rund um die Energiekrise finden Sie bei neu.sw jederzeit unter www.neu-sw.de/energiekrise.