Gute Nachrichten für Busfahrgäste: In Neubrandenburg gibt es jetzt zwei weitere Fahrschein-Verkaufsstellen.

Einzelfahrscheine für Neubrandenburgs Stadtbusse sind jetzt auch an zwei weiteren
Verkaufsstellen erhältlich, im Datze-Center und im Bethanien Center.  Foto: NordStart NB

Zuletzt war der Ticketverkauf in Folge der Corona-Schutzmaßnahmen stark eingeschränkt und nur in der Mobilitätszentrale am Bahnhof, im neu.sw Kundenbüro am Marktplatz sowie in den Fahrscheinagenturen im Vogelviertel (Tabakbörse M. Hinz, Straußstraße 12) und im Lindetal-Center (Presseshop Krägenbrink) möglich. Nun kommen folgende Verkaufsstellen hinzu:

  • Bethanienberg – Flora Total (Bethanien Center)
  • Datzeberg – Arab Soul (Datze-Center) *HINWEIS: In einer ersten Version dieser Meldung war eine andere Verkaufsstelle im Datze-Center genannt. Inzwischen hat sich der Ort geändert.

Möglich macht das eine Kooperation der Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB) mit „NordStart NB“. Das Projekt der Stadt Neubrandenburg hat sich unter anderem die Vernetzung von Unternehmen zum Ziel gesetzt. Die genannten Firmen haben sich angeboten, den Fahrscheinverkauf bis auf Weiteres mit zu übernehmen. Aus logistischen Gründen gibt es dort ausschließlich Einzeltickets (normal und ermäßigt). Wir danken den Unternehmen für ihre Unterstützung! Mit weiteren Verkaufsstellen laufen die Gespräche noch.

Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus hatten die Neubrandenburger Verkehrsbetriebe Mitte März den Fahrscheinverkauf in ihren Bussen vorübergehend eingestellt und die Fahrscheinpflicht ausgesetzt. Mit der Mobilitätszentrale am Bahnhof und dem neu.sw Kundenbüro am Marien-Carrée waren zwei der wichtigsten Verkaufspunkte zwischenzeitlich geschlossen. Die Busfahrer der NVB können nach wie vor keine Tickets verkaufen, weil dafür noch Umbauarbeiten in den Fahrerbereichen notwendig sind. Seit dem 27. April gilt in Absprache mit dem für den ÖPNV zuständigen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wieder die Fahrscheinpflicht.

In allen Stadtbussen besteht aktuell die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – entweder eine entsprechende Maske oder auch ein Schal oder ein Tuch. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die Busfahrer müssen eine solche Maske aus Gründen der Fahrsicherheit während der Fahrt nicht tragen. Wenn sie direkten Kontakt mit Fahrgästen haben und zum Beispiel Rollstuhlfahrern beim Ein- oder Ausstieg helfen, gilt auch für sie die Maskenpflicht.