Ab 1. April 2024 gilt für Gas und Fernwärme wieder der höhere Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Der Bund hatte ihn seit dem 1. Oktober 2022 vorübergehend auf 7 Prozent gesenkt. Diese staatliche Entlastung endet nun zum Ende der Heizperiode.


Quelle: pixabay
Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen ändert sich nicht. Die Rückerhöhung der Umsatzsteuer ist darin bereits berücksichtigt.

Für eine stichtagsgenaue Berechnung der Umsatzsteuer auf den Gas- bzw. Fernwärmeverbrauch können Kundinnen und Kunden ihren Zählerstand zum 31. März 2024 online melden:


Alternativ wird der Verbrauch für die nächste Jahresabrechnung mit Hilfe zuverlässiger und bewährter Modelle geschätzt.