Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Erleichterungen. Dazu gehört die Soforthilfe Gas.


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Um Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, erhalten Gaskundinnen und -kunden im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Sie entspricht einem Zwölftel des prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Brutto-Arbeitspreis. Auch ein Zwölftel des Grundpreises wird vom Staat übernommen.

Als unsere Kundinnen und Kunden profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Erdgas für Dezember nicht leisten. Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und daher keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (RLM-Kunden). Wohnungsunternehmen, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden zum Beispiel unabhängig vom Verbrauch ebenfalls entlastet. Die Entlastung beträgt ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Für größere Unternehmen, die nicht zu den im Gesetz genannten Ausnahmen zählen, besteht eine Antragspflicht. Sie müssen dem Gaslieferanten (neu.sw) bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.


Fragen rund um die Soforthilfe Gas beantworten wir ausführlich auf unserer Sonderseite www.neu-sw.de/energiekrise unter dem Punkt "Entlastungen und Unterstützung".


Weitere Entlastungen geplant

Die Bundesregierung plant weitere Entlastungen. Dazu gehört auch die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskunden soll spätestens ab März 2023 auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.

Die Gaspreisbremse kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die begrenzte Kapazitäten haben. Wir bei neu.sw werden die nötigen Umstellungen vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit.

Energiesparen bleibt wichtig

Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen durch hohe Gaspreise wird angesichts der historisch hohen Energiekosten nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich im Vergleich zum Jahresanfang 2021 verzwölffacht. Voraussichtlich werden Strom und Wärme in den kommenden Jahren weiter teuer bleiben.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

neu.sw hat rund 60 Energiespartipps für Sie zusammengestellt.