Erdgas- und Fernwärme-Kunden von neu.sw profitieren in größerem Umfang von der Umsatzsteuersenkung als zunächst angekündigt. Für die meisten von ihnen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent rückwirkend für das gesamte Jahr 2022.


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Laut Gesetz ist die Senkung für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.03.2024 festgelegt. Weil aber der Ablesezeitpunkt als sogenannter Leistungszeitpunkt gilt, profitieren Gas- und Fernwärme-Kunden, die eine jährliche Abrechnung erhalten, nicht erst ab Inkrafttreten des Gesetzes. Die Jahresverbrauchsablesungen erfolgen im Dezember 2022. Deshalb gilt der dann gültige Steuersatz von 7 Prozent für das gesamte Jahr.

Für 2024 wird neu.sw eine Abrechnungsvariante wählen, mit der für das erste Quartal des Jahres noch der ermäßigte Steuersatz berechnet werden kann.

Die Umsatzsteuer wird automatisch angepasst. Die Verrechnung für dieses Jahr erfolgt mit der Jahresverbrauchsabrechnung, die neu.sw Kundinnen und Kunden im Januar 2023 erhalten.