Gute Nachrichten für mehr als 50 000 Kundinnen und Kunden von neu.sw! Sie profitieren in größerem Umfang von der Umsatzsteuersenkung als zunächst angekündigt. Statt für ein halbes Jahr kann die niedrigere Umsatzsteuer in ihren Fällen für das gesamte Jahr 2020 berechnet werden.



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Die Maßnahme aus dem Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung gilt zwar von Juli bis Dezember 2020, also für das zweite Halbjahr. Für neu.sw Kundinnen und Kunden, die eine Jahresverbrauchsabrechnung erhalten, trifft aber eine Besonderheit zu. „Möglich macht das der Sonderfall, dass es sich bei der Lieferung von Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser um so genannte Dauerleistungen handelt. Das sind Leistungen, die über einen längeren Zeitraum erbracht und erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums abgerechnet werden“, erklärt neu.sw Prokurist und Verkaufsleiter Sören Schmidt im neu.sw Newsletter „Neues!“, der allen neu.sw Kunden morgen zugestellt wird.

„Die meisten unserer Kunden erhalten die Abrechnung am Jahresende. Die Ablesungen erfolgen im Dezember 2020. Deshalb gilt der dann gültige Steuersatz für das gesamte Jahr. Das sind also in diesem Dezember 16 Prozent statt der üblichen 19 Prozent bzw. für Trinkwasser 5 statt 7 Prozent“, sagt Sören Schmidt.

neu.sw hatte zum Start der befristeten Umsatzsteuersenkung am 1. Juli 2020 zunächst geplant, den Verbrauch der einzelnen Medien wie Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser nach der Ablesung der Zählerstände im Dezember für das zweite Halbjahr 2020 hochzurechnen. Dieser Schritt entfällt nun.