Die Gasspeicherumlage wird zum 01.07.2023 auf 0,145 Cent pro Kilowattstunde (kWh) angehoben. Für Gas-Tarifkunden erhöht sich der Arbeitspreis entsprechend.  Die staatlich festgelegten Preisbremsen gelten weiterhin.


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Zuvor lag die Gasspeicherumlage bei 0,059 Cent pro kWh. Sie war im Oktober 2022 im Zuge der Energiekrise eingeführt worden und soll das Füllen der Gasspeicher finanzieren. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurden Mindestfüllstände für die deutschen Speicheranlagen festgelegt. Die Einhaltung verantwortet die Trading Hub Europe (THE). Sie kann die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben über die Gasspeicherumlage erheben (§ 35e EnWG). Die Umlage endet zum 31.03.2025.

Die staatliche Gaspreisbremse, die der Bund finanziert, bleibt bestehen. Es ändert sich aber der Entlastungsbetrag. Dies wird automatisch berücksichtigt. Das Entlastungskontingent bleibt gleich.

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