Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Fernwärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Erleichterungen beschlossen. Dazu gehört die Soforthilfe Fernwärme.

 Quelle: pixabay


Um Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, erhalten Fernwärmekundinnen und -kunden im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Sie entspricht dem Betrag der Abschlagszahlung im September multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor in Höhe von 120 Prozent. Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen wie Wohnungsunternehmen, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Sie werden unabhängig vom Verbrauch ebenfalls entlastet.

Als unsere Kundinnen und Kunden profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Der tatsächliche Entlastungsbetrag in Höhe von 120 Prozent wird in der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet, die neu.sw Kunden im Januar 2023 erhalten. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für -Fernwärme für Dezember nicht leisten. Auch hier wird der tatsächliche Entlastungsbetrag in Höhe von 120 Prozent in der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Abschlag bereits überwiesen haben. Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und daher keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der Dezemberrechnung 2022 im Januar 2023.

Fragen rund um die Soforthilfe Fernwärme beantworten wir ausführlich auf unserer Sonderseite www.neu-sw.de/energiekrise unter dem Punkt "Entlastungen und Unterstützung".


Weitere Entlastungen geplant


Die Bundesregierung plant weitere Entlastungen. Dazu gehört auch die sogenannte Wärmepreisbremse: Der Preis für Haushaltskunden soll spätestens ab März 2023 auf 9,5 ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.

Die Preisbremse kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die begrenzte Kapazitäten haben. Wir bei neu.sw werden die nötigen Umstellungen vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit.

Energiesparen bleibt wichtig

Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen durch hohe Energiepreise wird angesichts der historisch hohen Kosten nicht möglich sein. Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie – und jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

neu.sw hat rund 60 Energiespartipps für Sie zusammengestellt.

Fragen beantwortet unser neu.sw Kundenservice unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0395 3500-999.