1. Was gehört zum öffentlichen Kanalnetz?
Das öffentliche Abwasserkanalnetz dient der schadlosen Ableitung des anfallenden Schmutz- und Regenwassers in getrennten Netzen (Trennkanalisation). Zum öffentlichen Kanalnetz gehören Anlagen, in denen das Abwasser im freien Gefälle abgeleitet wird (Haltungen, Schächte, Leitungen, Sonderbauwerke) sowie Anlagen, in denen das Abwasser unter Druck über Pumpwerke und Druckrohrleitungen gefördert wird.

2. Was ist eine Kanalnetzspülung und wie wird diese durchgeführt?
Im Rahmen der Instandhaltung werden Freigefällekanäle und Bauwerke nach der „Verordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen SÜVO – Selbstüberwachungsverordnung“ in regelmäßigen Abständen mit modernen selbstfahrenden Kanalkameras auf ihren baulichen Zustand hin untersucht. Diese Arbeiten führt ein durch uns beauftragtes privates Unternehmen aus. Sie werden in der Regel nicht angekündigt, da es sich um „Wanderbaustellen“ handelt, bei denen der Arbeitsfortschritt u. a. aufgrund unterschiedlicher Verschmutzungsgrade schwer einzuschätzen ist.

Liegen öffentliche Kanäle auf privatem Grund, so werden sich die beauftragten Mitarbeiter anmelden.

Vor der Kanalinspektion ist eine Kanalreinigung erforderlich. Diese wird mit speziellen Fahrzeugen, die mit Hochdruck (HD)-Pumpen ausgerüstet sind, durchgeführt. Ein am Ende mit einer Düse versehener Schlauch wird über einen Schacht in den zu reinigenden Kanal herabgelassen und durch Hochdruck durch den Kanal bis zum Zielpunkt bewegt. Die Düse wird dann über eine Motor-Schlauchhaspel zurückgezogen. Dabei werden die Kanalablagerungen durch die Druckwasserstrahlen gelöst, transportiert und über den Schacht abgesaugt. Die gesammelten Schlämme werden zur Entwässerung auf die Kläranlage gebracht und entsorgt.

Bei HD-Fahrzeugen mit Aufbereitung wird das eingesetzte Spülwasser aus dem Kanal abgesaugt, aufbereitet und wieder für die Spülarbeit verwendet.

Die Hochdruck-Pumpen haben bei Nennweiten zwischen 200 und 1200 mm eine Pumpenleistung von ca. 320 bis 450 l/min. Dabei entsteht an der Spüldüse im Kanal ein Druck zwischen 80 und 120 bar.

3. Welche Auswirkungen hat eine Kanalspülung für mich als Anwohner?
Im Normalfall merken Sie als Anwohner nichts von der Kanalspülung. Bei einer ordnungsgemäßen Ausführung der Sanitärinstallation erfolgt der Druckausgleich über die Entlüftungsrohre. In einzelnen Fällen kommt es bei der HD-Reinigung vor, dass durch die mit dem HD-Reinigungsverfahren verbundenen Unter- und Überdrücke im Kanal Sperrwasser, das den Austritt von Gasen verhindert, aus Sanitäreinrichtungen herausgedrückt oder auch abgesaugt wird. In der Regel ist das auf die nicht fachgerechte Ausführung der Entlüftungen nach DIN 1986 (z. B. nicht vorhanden, Nennweitenreduzierung, Abwinklungen) zurückzuführen, weil deshalb kein ausreichender Druckausgleich im Rohrsystem erfolgen kann.

Sie können dem vorbeugen, in dem Sie neben der Installation einer DIN-gerechten Dachentlüftung zum Beispiel auch die Be- und Entlüftung der Kanaldeckel der sich auf Ihrem Grundstück befindenden Übergabeschächte gewährleisten. Häufig werden diese zugestellt oder auch mit Boden bedeckt. Weitere Information finden Sie zudem hier.

Während der Spülarbeiten kann es über die Anschlussleitungen auch zu Geräuschbelästigungen kommen.

In der Kanalisation finden im Abwasser biologische und chemische Umsetzungsprozesse statt. Die Bildung von Schwefelwasserstoff führt schon in geringen Konzentrationen zu Geruchsbelästigungen (es riecht nach faulen Eiern). Schwefelwasserstoff kann eine biogene Schwefelsäurekorrosion auslösen, die insbesondere Bauwerke aus Beton schädigt. Zur Verhinderung wird dem Abwasser an ausgewählten Pumpwerken gezielt ein calciumnitrathaltiger Stoff (YaraNutriox™) zugesetzt.

Bei Störungen wie Verstopfungen, Geruchsbelästigungen usw. wenden Sie sich bitte an unsere Leitzentrale unter 0395 3500-111.

4. Wie können teure Verstopfungen in Pumpwerken vermieden werden?
Störungen an Pumpwerken gefährden die Entsorgungssicherheit und die Beseitigung belasten die Schmutzwassergebühren bzw. -entgelte. Bitte entsorgen Sie Feuchttücher auf keinen Fall über die Toilette, sondern nutzen Sie dafür den Hausmüll. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

5. Wie verhalte ich mich bei Hochwasser? Wie kann ich vorsorgen? Was kann ich tun, wenn Schäden durch Hochwasser entstanden sind?
Sollten Sie von Hochwasser betroffen sein, ist es zunächst wichtig, sich über die Gefährdungslage zu informieren. Weiterhin sollte Sie Ihr Haus sichern, in dem Sie beispielsweise alle Öffnungen schließen, Sandsäcke einsetzen oder auch alle Güter und Fahrzeuge, die weggeschwemmt werden könnten, sichern.
Sobald das Wasser abgeflossen ist, beseitigen Sie die Schäden. Dabei sollten Sie eben diese genauestens für die Versicherung dokumentieren.
Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Sie schon beim Bau vorsorgen und mit einer Risikoanalyse Ihres Grundstücks und den darauf befindlichen Gebäuden anfangen. Kündigt sich eine Überflutung an, empfiehlt sich z. B. die Vorbereitung von Sandsäcken.

6. Was kann in die Toilette?
Die Toilette ist ausschließlich für die Entsorgung des Stuhlgangs zu nutzen. Außerdem können Toilettenpapier, Regenwasser und spezielle WC-Reiniger, die weder Chemikalien enthalten, noch einen starken sauren pH-Wert haben, über die Toilette entsorgt werden.

Wir weisen besonders darauf hin, dass Essensreste nicht über die Toilette zu entsorgen sind, denn diese stellen eine Nahrungsquelle für Ratten dar. Diese wiederrum sind Überträger von Infektionskrankheiten. Um Ratten von der Kanalisation fern zu halten, werden gezielt Köder eingesetzt. Wenn jedoch weitere Nahrungsquellen zur Verfügung stehen, werden die Köder von den Tieren nicht angerührt und die Bekämpfung kann nicht effektiv erfolgen.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Abwasser stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!