Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen übt neu.sw, im Versorgungsgebiet Neubrandenburg die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers aus. Damit ist neu.sw verpflichtet, die Messstellen mit intelligenten Messsystemen bzw. modernen Messeinrichtungen auszustatten.

1. Ausstattung mit intelligenten Messsystemen

Mit intelligenten Messsystemen sind in der Regel Messstellen von gewerblichen und industriellen Kunden bzw. öffentlichen Einrichtungen und Anlagenbetreibern, die Strom erzeugen, auszustatten. Vom Einbau intelligenter Messsysteme sind verpflichtend betroffen:

  • Messstellen von Kunden mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh (derzeit nicht über 100.000 kWh),
  • Messstellen von Kunden mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
  • Messstellen von Betreibern einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung über 7 kW.

Über den pflichtgemäßen Einbau hinaus können optional mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:

  • Messstellen von Kunden mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh,
  • Messstellen von Betreibern einer Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung bis 7 kW.

Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen kann beginnen, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dies auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.

Die Veröffentlichung ist für Anwendungsfälle ab 100.000 kWh pro Jahr bislang noch nicht erfolgt (Stand 30.05.2021), sodass eine Ausstattung der Messstelle mit einem intelligenten Messsystem derzeit technisch noch nicht möglich ist.

2. Vorgehen bei der Ausstattung von Messstellen mit neuen Geräten

Im Stromnetzgebiet von neu.sw  sind  folgende Messstellen von der Ausstattung betroffen:

  • rund 41.000 Stromzähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
  • rund 2.500 Stromzähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.

Mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten informiert neu.sw betroffene Kunden, Anlagen- bzw. Messstellenbetreiber über die Möglichkeit der freien Wahl des Messstellenbetreibers und den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich. Eine konkrete Terminvereinbarung erfolgt 14 Tage vor dem beabsichtigten Umbautermin mit dem Kunden.