§ 5 Abs. 3 StromNZV
trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw kein Übertragungsnetzbetreiber ist.

§ 23 Satz 2 EnWG
trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw keine Ausgleichsleistungen in Rechnung stellt.

§ 9 StromNZV
trifft auf neu.sw nicht zu, da neu.sw kein Übertragungsnetzbetreiber ist.